Dänemark / Schweden / Finnland:
10 l. hochprozentige Spirituosen, 20 l. Zwischenerzeugnisse wie Likörwein oder Wermutwein, 110 l. Bier, 90 l. Wein (hiervon max. 60 l. Schaumweine), 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1000 g Rauchtabak, Parfüm für den privaten Gebrauch.
Norwegen:
1 l. hochprozentige Spirituosen bis 60 Vol% und 1,5 l. alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 Vol% und höchstens 22 Vol %, oder 3 l. alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 Vol% und höchstens 22 Vol%, 2 l. Bier über 2,5 Vol%, 200 Zigaretten oder 250 g Tabakerzeugnisse und 200 Blatt Zigarettenpapier.
Litauen:
10 l. hochprozentige Spirituosen, 90 l. Wein, davon max. 60 l. Schaumwein, 110 l. Bier, 20 l. Mixgetränke, 10 kg Kaffee, 200 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak.
Lettland:
1 l. hochprozentige Spirituosen, 2 l. Wein, 5 l. Bier, 1 kg Kaffee, 200 Zigaretten oder 200 g Tabak oder 20 Zigarren.
Obiges gilt bei der Einreise aus anderen EU-Ländern. Die empfohlenen Mengen sind von der EU festgelegt worden und werden vom Zollamt benutzt, um einzuschätzen, ob die eingeführte Ware als Waren für den eigenen Verbrauch angesehen werden können. Es können nur Waren für den eigenen Verbrauch steuerfrei eingeführt werden. Die Waren dürfen daher nicht an andere weiterverkauft werden. Mindestalter für die steuerfreie Einfuhr: (DK) Alkohol & Tabak 16 Jahre (SV) Alkohol 20 Jahre, Tabak 18 Jahre. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.