Definition und Länge von Fahrzeugen

Mit der Länge von Fahrzeugen meinen wir die Gesamtlänge Ihres Fahrzeuges inklusive hinten montierte Anhänger, Wohnwagen, Fahrräder oder Gepäckboxen.

Sie müssen die gesamte Länge messen, wenn der Anhänger, Wohnwagen etc. hinten am Fahrzeug montiert ist. Es reicht nicht aus, die Länge des zu montierenden Objekts und die Länge Ihres Autos zu addieren.

Falls die Gesamtlänge Ihres Fahrzeuges länger ist als bei der Buchung angegeben, können wir Ihnen keinen Platz auf Ihrer gebuchten Abfahrt garantieren. Ist die Abfahrt voll gebucht, ist es nämlich schwierig, einen Platz auf dem Fahrzeugdeck zu finden.

5 Längenkategorien für Fahrzeuge

Wir unterteilen Fahrzeuge in fünf Längenkategorien. Diese Kategorien stehen für die Gesamtlänge Ihres Fahrzeugs. Möchten Sie mit einem Anhänger oder Wohnwagen reisen, messen Sie bitte die Länge, wenn diese montiert sind.

Die fünf Längenkategorien sind:

  • Unter 6 Meter
  • 6 bis 8 Meter
  • 8 bis 10 Meter
  • 10 bis 12 Meter
  • Über 12 Meter 
Sie müssen die gesamte Länge messen, wenn der Anhänger, Wohnwagen etc. hinten am Fahrzeug montiert ist.

Allgemeine Regeln für alle Fahrzeuge

(ausgenommen Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr)

Die Pkw-Ticketpreise gelten für Autos, Wohnmobile und Autos mit Wohnwagen oder Anhänger, welche folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Preise gelten für Fahrzeuge bis 6 m Länge
  • Registriert für max. 9 Passagiere
  • Zulässiges Gesamtgewicht von max. 3500 kg
  • Gesetzlich versichert

Fahrzeuge (inkl. Wohnwagen oder Anhänger) über 6 m Länge, bei denen das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3500 kg hat, werden mit der entsprechenden Fahrzeug- und Längenkategorie tarifiert.

Wohnmobile (unabhängig vom Gewicht) werden wie Pkw behandelt, vorausgesetzt das Fahrzeug ist laut Zulassungsbescheinigung als Wohnmobil registriert.

Motorräder, Mopeds sowie EU-zertifizierte 3-Rad-Motorroller sind inkl. max. 3 Personen und Beiwagen (max. 2,5 m lang). Wenn das Motorrad größer ist, wird es als Pkw eingestuft.

Quads werden als Motorrad eingestuft.

Trikes und Smarts werden als Pkw klassifiziert.

Wir messen Ihr Fahrzeug, um Ihnen einen Platz auf der Fähre zu sichern.

Wenn Sie Ihr Fährticket buchen, ist es für uns sehr wichtig zu wissen, wie lang Ihr Fahrzeug ist.

Auf einer regulären Fährüberfahrt muss Platz für viele Fahrzeuge sein. Deshalb müssen wir die Länge aller Fahrzeuge, die an Bord fahren, kennen. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass es Platz für Sie auf der gewünschten Abfahrt gibt.

Wie wir Ihr Fahrzeug messen

Wir messen Ihr Fahrzeug vom vordersten bis zum hintersten Ende einschließlich aller Arten von montierten Objekten. Dies bedeutet, dass zum Beispiel am hinteren Teil des Fahrzeuges montierte Fahrräder oder Gepäckboxen mitgemessen werden müssen, wenn Sie die Länge des Fahrzeuges ermitteln.

Möchten Sie mit einem Anhänger oder Wohnwagen an Bord der Fähre, müssen Sie die gesamte Länge messen, wenn der Anhänger oder Wohnwagen montiert ist. Es reicht zum Beispiel nicht aus, die Länge des Anhängers zu messen und dann die Länge Ihres Autos hinzuzuaddieren.

Besondere Regeln

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln gibt es ein paar besondere Regeln, die gelten, wenn Sie in einem Van unterwegs sind oder wenn Ihr Fahrzeug in irgendeiner Weise von den oben genannten Spezifikationen abweicht.

Vans mit Pkw-Zulassung

Vans, die laut der Zulassungsbescheinigung wie ein Pkw mit maximal 9 Personen versichert sind, mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.500 kg und einer maximalen Länge von 6 Metern und allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, werden als Pkw tarifiert.

Vans über 6 Meter Länge und mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.500 kg werden als ein Pkw mit Anhänger über 6 Meter nach den oben genannten Längenkategorien klassifiziert.

Abweichungen der oben genannten Spezifikationen

Für Fahrzeuge, auf die diese Regelungen nicht zutreffen, gelten unsere Fracht- bzw. Bustarife.