Allgemeine Beförderungsbedingungen

  • Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) der Scandlines Deutschland GmbH

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    1.   Anwendungsbereich

    2.   Beförderungsvertrag

    3.   Beförderungsentgelt

    4.   FĂ€hrticket; Verlust; Übertragbarkeit

    5.   FÀhrtickets mit festen Reisedaten; Umbuchung

    6.   FÀhrtickets ohne feste Reisedaten und Gutscheine

    7.   Mahlzeiten

    8.   Einfinden vor Check-In

    9.   Reisedokumente/Einhaltung von Einreisebestimmungen

    10. Kontrolle des Fahrgastes und seines GepÀcks

    11. Beförderung von Fahrzeugen

    12. Beförderung von allein reisenden Kindern und Jugendlichen

    13. Beförderung von Haustieren/Blinden-/Begleithunden

    14. Beförderung von ReisegepÀck und Sonderfracht

    15. Verhalten an Bord; Befehlsgewalt

    16. Haftung

    17. AnsprĂŒche bei VerspĂ€tung und Annullierung von Überfahrten

    18. Stornierung durch den Fahrgast/Erstattung

    19. Keine Beförderung durch Scandlines

    20. VerjÀhrung

    21. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand; Sonstiges

     

    -       Informationen fĂŒr den Fahrgast gem. VO (EG) Nr. 392/2009

     

     

    1. Anwendungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen (nachfolgend „ABB“) finden Anwendung auf den zwischen Scandlines Deutschland GmbH (nachfolgend „Scandlines“) und dem  Fahrgast  geschlossenen Vertrag gemĂ€ĂŸ Scandlines-FĂ€hrticket ĂŒber die Beförderung von Personen inklusive deren GepĂ€ck (siehe Ziffer 14), Fahrzeugen (Ziffer 11) und Haustieren (Ziffer 13). Diese ABB finden auch Anwendung auf BeförderungsvertrĂ€ge zwischen dem Fahrgast und Scandlines ĂŒber Kombi-FĂ€hrtickets, bei denen Leistungen der Scandlines mit anderen Reedereien bzw. Leistungsanbietern zu einer einheitlichen Leistung verbunden werden.

    1.2 Diese ABB gelten auch fĂŒr die Reisenden innerhalb einer Gruppenreise. Bei Reisegruppen ist jedes Gruppenmitglied aus dem Beförderungsvertrag und nach diesen ABB berechtigt und verpflichtet.

    1.3 Bei Eisenbahn-Seebeförderung von FahrgĂ€sten gelten diese ABB, mit der Ausnahme, dass Scandlines nicht fĂŒr SchĂ€den haftet, die der Fahrgast im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb erleidet, siehe dazu auch Ziffer
    16.3. dieser ABB.

    1.4 Sollten Bestimmungen in diesen Beförderungsbedingungen im Widerspruch stehen zu den Scandlines- Tarifbedingungen oder Gesetzen, so haben die Tarifbedingungen oder Gesetze Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen ABB unwirksam sein, so gelten die ĂŒbrigen Bestimmungen wirksam fort.

    2. Beförderungsvertrag

    2.1 Der Beförderungsvertrag kommt, auf Basis dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen, nach den jeweils gebuchten Scandlines-Tarifbedingungen zustande. Scandlines wertet die Buchungsanfrage des Fahrgastes als Aufforderung, dem Fahrgast ein Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages zu unterbreiten. Der Abschluss eines Vertrags fĂŒr Gruppenreisen und dessen Änderungen, bedĂŒrfen der Schriftform.
     
    2.2 Es gelten ergÀnzend die jeweils vereinbarten Scandlines-Tarifbedingungen, die, wenn sie besondere Regelungen enthalten, diesen ABB vorgehen.

    2.3 Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Beförderung mit der nĂ€chsten Überfahrt, es sei denn, diese wurde ausdrĂŒcklich vereinbart oder der Fahrgast nutzt fĂŒr die Überfahrt ein FĂ€hrticket, das nach den Tarifbedingungen ausdrĂŒcklich einen Anspruch auf Beförderung bei der nĂ€chsten Überfahrt beinhaltet. AnsprĂŒche nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 wegen VerspĂ€tung oder Annullierung bleiben unberĂŒhrt, (vgl. Ziffer 17 dieser ABB).

    2.4 Es besteht kein Anspruch auf die Beförderung mit einem bestimmten Schiff/Schiffstyp. Scandlines kann die Beförderung und alle damit zusammenhĂ€ngenden Leistungen selbst durch eigene oder gecharterte Schiffe oder durch andere Reedereien erbringen, die der Leistungserbringung durch Scandlines selbst entsprechen. Scandlines schuldet keine Bewachung von mitgefĂŒhrtem GepĂ€ck, Sonderfracht oder Fahrzeugen wĂ€hrend der Überfahrt oder dem Aufenthalt in HĂ€fen. Zur Abdeckung von Risiken, empfiehlt Scandlines den Abschluss einer Versicherung durch den Fahrgast.

    3. Beförderungsentgelt

    3.1 Das Beförderungsentgelt fĂŒr die einzelne Beförderung ergibt sich aus dem am Buchungstag gewĂ€hlten Tarif
    und dem nach diesem Tarif gĂŒltigen Preis am Tag der Buchung fĂŒr das gewĂ€hlte Beförderungsdatum.

    3.2 Die Verpflichtung zur Zahlung des Beförderungsentgelts entsteht mit Abschluss des Beförderungsvertrages, das Beförderungsentgelt ist sofort fÀllig.

    3.3 Die unter www.scandlines.de, www.scandlines.com, www.scandlines.pl bzw. www.scandlines.nl aufgefĂŒhrten Preise gelten ausschließlich fĂŒr FĂ€hrtickets, die in von der Scandlines Deutschland GmbH gekauft werden. Die Preise fĂŒr FĂ€hrtickets, die in LĂ€ndern gekauft werden, die sich nicht dem EURO angeschlossen haben, wie z.B. DĂ€nemark oder Schweden, können aufgrund von markt- und wĂ€hrungsspezifischen Gegebenheiten hiervon abweichen und richten sich nach den Preislisten des jeweiligen lokalen Anbieters.Die Bezahlung von FĂ€hrtickets in einer anderen WĂ€hrung als der LandeswĂ€hrung ist in bestimmten WĂ€hrungen möglich und wird nach dem von Scandlines bestimmten Bankankaufswechselkurs am Tag der Buchung umgerechnet.

    4. FĂ€hrticket; Verlust; Übertragbarkeit

    4.1 Zum Beförderungsvertrag stellt Scandlines dem Fahrgast vor Fahrtantritt ein in deutscher oder englischer Sprache gefasstes Beförderungsdokument (dies kann ein Ticket oder auch die BuchungsbestĂ€tigung sein) aus (nachfolgend: FĂ€hrticket). Der Fahrgast - und bei Reisegruppen der Reiseleiter - erhĂ€lt das FĂ€hrticket bei Antritt der Reise durch Kauf im Hafen oder nach Vorlage der BuchungsbestĂ€tigung am Check-In. Bei einem personalisierten elektronischen FĂ€hrticket besteht nur dann ein Anspruch auf Beförderung, wenn sich der Fahrgast ausreichend ausweist und ein gĂŒltiges elektronisches FĂ€hrticket auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt wurde. Bei allen ĂŒbrigen FĂ€hrtickets besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines gĂŒltigen, nicht erheblich beschĂ€digten FĂ€hrtickets.

    4.2. GĂŒltigkeitsdauer: FĂ€hrtickets haben die auf dem FĂ€hrticket selbst oder in den jeweils gebuchten Tarifbedingungen vereinbarte GĂŒltigkeitsdauer. ErgĂ€nzend gilt Ziff. 6.1.

    4.3. Verlust: Bei nicht personalisierten FĂ€hrtickets: Verlorene oder nicht mehr auffindbare FĂ€hrtickets werden nicht ersetzt. Bei personalisierten FĂ€hrtickets: Verlorene oder nicht mehr auffindbare FĂ€hrtickets werden ersetzt, wenn der Fahrgast Scandlines glaubhaft machen kann, dass das FĂ€hrticket ursprĂŒnglich ordnungsgemĂ€ĂŸ ausgestellt und bezahlt wurde und das verlorene FĂ€hrticket nicht bereits zur Beförderung oder Erstattung eingelöst, oder ersetzt worden ist ohne dass dies auf FahrlĂ€ssigkeit von Scandlines beruht. Voraussetzung fĂŒr die Ersetzung eines verlorenen/nicht mehr auffindbaren FĂ€hrtickets ist, dass der Fahrgast sich verpflichtet, den Fahrpreis fĂŒr das verlorene/nicht mehr auffindbare FĂ€hrticket nachzuentrichten, falls und insoweit das verlorene/nicht mehr auffindbare FĂ€hrticket von jemand anderem zu Zwecke der Beförderung oder Erstattung eingelöst wird. Scandlines verlangt keine Erstattung fĂŒr Einbußen, die von Scandlines schuldhaft verursacht wurden.

    4.4 Übertragbarkeit: Bei nicht personalisierten FĂ€hrtickets: Das FĂ€hrticket ist bis zum Antritt der ReiseÂ ĂŒbertragbar (§§ 793, 807 BGB). Bei FĂ€hrtickets ĂŒber die Beförderung von Fahrzeugen kann die Übertragung nur auf solche Fahrzeuge erfolgen, die derselben Preiskategorie von Scandlines zuzuordnen sind. Bei Sondertarifen (z.B. Kinder-
    oder Studententarife) kann die Übertragung des FĂ€hrtickets nur unter den Voraussetzungen des Sondertarifs und nur an solche Personen erfolgen, die die Voraussetzungen des Sondertarifs erfĂŒllen. Personalisierte FĂ€hrtickets sind nicht ĂŒbertragbar.

    5. FÀhrtickets mit festen Reisedaten; Umbuchung

    5.1. Stellt Scandlines nach dem Beförderungsvertrag dem Fahrgast eine BuchungsbestĂ€tigung mit bestimmten Reisedaten aus, sind diese Reisedaten verbindlich. Auf andere Überfahrten besteht kein Anspruch. AnsprĂŒche aus VO (EU) Nr. 1177/2010 bei Annullierung und VerspĂ€tung bleiben hiervon unberĂŒhrt (vgl. Ziffer 17.).

    5.2. Entgegen Ziffer 5.1. ist eine Umbuchung durch den Fahrgast nur möglich, wenn und unter den Voraussetzungen, wie dies in dem jeweils gebuchten Tarif gemĂ€ĂŸ den Tarifbedingungen ausdrĂŒcklich bestimmt ist. Dies gilt auch fĂŒr die Umbuchung von Zusatzleistungen (wie z. B. Mahlzeiten).

    6. FÀhrtickets ohne feste Reisedaten und Gutscheine

    6.1 FĂ€hrtickets ohne feste Reisedaten haben eine GĂŒltigkeitsdauer gemĂ€ĂŸ Ziffer 4.2., wenn nicht in den jeweils gebuchten Tarifbestimmungen anders vereinbart.

    6.2 Bei offenen FĂ€hrtickets muss die RĂŒckfahrt innerhalb von 3 Monaten nach der Hinfahrt angetreten werden, wenn nicht in dem jeweils gebuchten Tarif gemĂ€ĂŸ der Tarifbestimmung anders vereinbart.

    6.3 Gutscheine sind drei Jahre gĂŒltig, wenn nicht im Gutschein ausdrĂŒcklich anders vorgesehen. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Danach verfĂ€llt der Gutschein. Gutscheine im Rahmen von Gewinnspielen richten sich nach den in den jeweiligen Gewinnspielregeln definierten GĂŒltigkeitsfristen. Wenn nicht anders bestimmt, verfallen auch diese Gutscheine nach 3 Jahren, beginnend in dem Jahr, in dem der Gutschein ausgegeben wurde.

    7. Mahlzeiten

    7.1. Mahlzeiten an Bord, die der Fahrgast bereits online oder im Scandlines Servicecenter mitgebucht hat, werden in die Scandlines FĂ€hrbuchung aufgenommen. Bei Vorlage der Buchungsnummer beim Check-in im Hafen wird fĂŒr diese Zusatzbuchungen ein Essens-Voucher ausgestellt. Der Voucher ist das Zahlungsmittel fĂŒr das vorausbestellte Essen an Bord und ist beim Personal des jeweiligen Restaurants an Bord einzulösen.

    7.2. Die BuchungsbestĂ€tigung oder das FĂ€hrticket allein werden nicht als Zahlungsmittel an Bord akzeptiert. Vergessene oder verlorene Essens-Voucher werden nicht erstattet, und es ist auch nicht möglich, den reservierten Tisch und die vorgebuchte Mahlzeit an Bord ohne den gĂŒltigen Voucher zu erhalten.

    7.3. Um den reservierten Tisch in Anspruch nehmen zu können, bitten wir den Fahrgast, seinen Voucher spĂ€testens 15 Minuten nach Abfahrt im Restaurant einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Fahrgast keinen Anspruch mehr auf die Tischreservierung. Der Essens-Voucher behĂ€lt jedoch nach wie vor seine volle GĂŒltigkeit fĂŒr die gebuchte Überfahrt.

    7.4. Bei Nichtinanspruchnahme von vorgebuchten Mahlzeiten bleibt der Fahrgast zur Zahlung des hierfĂŒr entrichteten Preises verpflichtet, abzĂŒglich ersparter Aufwendungen von Scandlines, falls vorhanden. Der Fahrgast ist angehalten, die Nichtinanspruchnahme vor Reiseantritt Scandlines mitzuteilen.

    8. Einfinden vor Check-In

    8.1 Es ist ausreichend Zeit fĂŒr die Einhaltung der Check-In Zeiten einzuplanen. Die Check-In Zeiten sind verbindlich.

    8.2 Der Anspruch auf Beförderung eines Fahrgastes ohne Fahrzeug entfĂ€llt, und der Fahrgast bleibt zur Zahlung des Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn der Fahrgast nicht rechtzeitig zu den Check-In Zeiten, wenn nicht anders vorgesehen spĂ€testens 15 Minuten vor der planmĂ€ĂŸigen Abfahrt in den HĂ€fen Puttgarden, RĂždby oder Gedser und 30 Minuten vor der planmĂ€ĂŸigen Abfahrt im Hafen von Rostock, den Check-In passiert, oder - wenn das FĂ€hrschiff spĂ€ter ankommt oder Scandlines die Verzögerung zu vertreten hat - sich nicht so rechtzeitig einfindet, dass unter Zugrundelegung normaler UmstĂ€nde mit einem rechtzeitigen Anbordgehen gerechnet werden kann, und ein störungsfreier Betrieb des FĂ€hrschiffes nicht durch eine nachtrĂ€gliche Zulassung des Fahrgastes gefĂ€hrdet wĂ€re.
     
    8.3 Achtung: FĂŒr FahrgĂ€ste mit Blindenhunden oder vergleichbaren Begleithunden (vgl. Ziffer 13.3.) ist ein Einfinden zur Einschiffung von mindestens 60 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit erforderlich. Im Übrigen gilt auch hier Ziffer 9.

    8.4 Ein Anspruch auf Beförderung eines Fahrgastes mit Fahrzeug mit einer bestimmten FĂ€hrabfahrt entfĂ€llt, und der Fahrgast bleibt zur Zahlung des Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn das Fahrzeug nicht entsprechend dem von Scandlines vorgegebenen Zeitraum vor der planmĂ€ĂŸigen Abfahrt des FĂ€hrschiffes in dem Abfahrtshafen zur Beladung bereitgestellt wird (nachfolgend „Check-In Zeiten“). Die Check-In Zeiten können je nach FĂ€hrstrecke variieren; die entsprechenden Check-In Zeiten je FĂ€hrstrecke sind im jeweils geltenden Fahrplan vermerkt. Die Bereitstellung der Fahrzeuge setzt voraus, dass der Check-In sowie die Grenz- und Zollabfertigung abgeschlossen sind und keine sonstigen in der SphĂ€re des Fahrgastes liegenden Hindernisse einer sofortigen Verladung entgegenstehen.

    9. Reisedokumente/Einhaltung von Einreisebestimmungen

    9.1. Der Fahrgast ist selbst dafĂŒr verantwortlich, dass er, als eigene vertragliche Nebenpflicht, die fĂŒr ihn, seine minderjĂ€hrigen Begleitpersonen sowie sein GepĂ€ck/Fahrzeuge/Tiere erforderlichen (Einreise-)Dokumente, insbesondere gĂŒltige Einreisedokumente gemĂ€ĂŸ den geltenden Einreisebestimmungen des Landes des Zielhafens besitzt, insbesondere die erforderlichen Ausweispapiere und/oder Visa sowie die ĂŒbrigen Außenwirtschafts-, Zoll-, Steuer-, Einfuhr-, Pass- und Gesundheitsvorschriften, einschließlich der Einfuhrbestimmungen ĂŒber Haustiere und frische Nahrungsmittel nicht verletzt. Scandlines ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor Antritt der Reise zu ĂŒberprĂŒfen, ob der Fahrgast die jeweiligen Einreisebestimmungen erfĂŒllt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Fahrgast selbst und auf eigene Kosten fĂŒr die RĂŒckreise Sorge zu tragen.

    9.2. Scandlines ist berechtigt, den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen, wenn er die erforderlichen Dokumente nicht vollstĂ€ndig vorlegt und/oder die maßgeblichen Vorschriften fĂŒr die Einreise nicht erfĂŒllt.

    9.3 Kann der Fahrgast mangels erforderlicher Reisedokumente/ErfĂŒllung der Einreisebestimmungen nicht einreisen und reist er daher mit Scandlines weiter oder zurĂŒck (auf diese Weiter-/RĂŒckbeförderung hat der Fahrgast gegenĂŒber Scandlines keinen Anspruch), hat Scandlines, wenn sie den Fahrgast dennoch befördert, gegen den Fahrgast einen Anspruch auf die fĂŒr diese zusĂ€tzlichen Streckenabschnitte anfallenden Beförderungsentgelte. Ist Scandlines aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, bei verweigerter Einreise des Fahrgastes die Kosten fĂŒr dessen Weiter-/RĂŒckbeförderung zu tragen oder die Weiter-/RĂŒckbeförderung selbst zu erbringen, hat Scandlines gegenĂŒber dem Fahrgast einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten. Der Kostenerstattungsanspruch von Scandlines besteht auch, falls Scandlines gehalten ist, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden wegen Nichtvorliegens erforderlicher Einreisedokumente oder Verletzung sonstiger Vorschriften des Einreiselandes.

    10. Kontrolle des Fahrgastes und seines GepÀcks

    Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn der Fahrgast sich bereit erklĂ€rt und daran mitwirkt, die von Scandlines veranlassten Kontrollen des FĂ€hrtickets und des Lichtbildausweises sowie des auf dem GelĂ€nde des jeweiligen FĂ€hrhafens und auf den jeweiligen Schiffen mitgefĂŒhrte Fahrzeug und GepĂ€ck zu durchsuchen und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte fĂŒr ein Beförderungsverweigerungsrecht oder das unmittelbare Bevorstehen eines sicherheits- oder strafrechtsrelevanten Verhaltens auch Leibesvisitationen durchzufĂŒhren.

    Sofern nationale oder internationale Sicherheitsbestimmungen, einschließlich der Befolgung des ISPFS Codes (International Ship and Port Facility Security Code) etwa bei Vorliegen einer erhöhten GefĂ€hrdungsstufe, Scandlines zur DurchfĂŒhrung weitergehender Kontrollen und Maßnahmen auf dem GelĂ€nde des jeweiligen FĂ€hrhafens und/oder auf den jeweiligen Schiffen verpflichten, erklĂ€rt sich der Fahrgast hiermit einverstanden. Scandlines darf sich zur DurchfĂŒhrung der Kontrollen auch gesondert beauftragter geeigneter Dritter bedienen. Ist der Fahrgast nicht zur DurchfĂŒhrung derartiger Kontrollen bereit, sind sĂ€mtliche Beförderungs- und ErsatzansprĂŒche ausgeschlossen.

    11. Beförderung von Fahrzeugen

    Der Fahrgast hat nur einen Anspruch auf Beförderung mit dem Fahrzeug, fĂŒr das er einen gĂŒltigen Beförderungsvertag abgeschlossen hat, das einer der Fahrzeuggattungen angehört, fĂŒr die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrages die Passage-Tarife GĂŒltigkeit haben und soweit sie fĂŒr die Teilnahme am internationalen Straßenverkehr amtlich zugelassen sind.

    12. Beförderung von allein reisenden Kinder und Jugendlichen
     
    12.1 Die Beförderung von allein reisenden Kindern unter 14 Jahren ist ausgeschlossen. Die Beförderung von allein reisenden Jugendlichen von 14 bis einschließlich 17 Jahren kann erfolgen, wenn auf Verlangen Scandlines die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Beförderung ĂŒbergeben wird, sowie das Vorliegen aller weiteren, zur Einreise in das Land des Zielhafens etwa erforderlichen Unterlagen/Dokumente nachgewiesen wird. Eine Betreuung der allein reisenden Kinder/Jugendlichen durch Scandlines erfolgt nicht.

    12.2 Die SchiffsfĂŒhrung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vor Antritt der Reise das Alter, das Vorliegen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sowie das Vorliegen aller weiteren, zur Einreise in das Land des Zielhafens etwa erforderlichen Unterlagen zu ĂŒberprĂŒfen.

    12.3. Auf die Bestimmungen in Ziffern 9. und 19., die vollumfĂ€nglich auch fĂŒr allein reisende Kinder und Jugendliche gelten, wird ausdrĂŒcklich hingewiesen.

    13. Beförderung von Haustieren/Blinden-/Begleithunden

    13.1 Die Beförderung von Tieren, die keine ĂŒblichen Haustiere sind sowie von Haustieren ohne Begleitperson (nachfolgend „Tierhalter“ genannt) ist ausgeschlossen. Die Beförderung von Haustieren, welche die Einreisebestimmungen und gesetzliche Vorgaben des Ziellandes nicht erfĂŒllen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die SchiffsfĂŒhrung oder deren Beauftragter ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vor Antritt der Reise zu ĂŒberprĂŒfen, ob die Einreisebestimmungen erfĂŒllt sind. Die Vorschriften bezĂŒglich fehlgeschlagener Einreise nach Ziffer 9.2 und der Beförderungsverweigerung nach Ziffer 19. finden entsprechende Anwendung.

    13.2. Lebende Haustiere werden nur in Kraftfahrzeugen oder geeigneten, vom Fahrgast mitgefĂŒhrten Spezialvorrichtungen (z.B. AnhĂ€nger) befördert. Ausnahmsweise können Kleintiere bis auf Widerruf, der durch die SchiffsfĂŒhrung oder deren Beauftragten erklĂ€rt wird, in entsprechenden TragebehĂ€ltern, aus denen sie nicht entweichen können, und/oder angeleint befördert werden. In jedem Falle muss sichergestellt sein, dass die mitgefĂŒhrten Haustiere unter stĂ€ndiger Aufsicht des Tierhalters stehen und dass von ihnen keine BelĂ€stigung und/oder Gefahr fĂŒr andere FahrgĂ€ste und deren GepĂ€ck/Fahrzeuge sowie fĂŒr die Besatzungsmitglieder und das Schiff ausgeht. DiesbezĂŒglichen Anweisungen der SchifffĂŒhrung und deren Beauftragter ist Folge zu leisten.

    13.3 Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde (Arbeitshunde, psycho-therapeutisch eingesetzte Hunde), die FahrgĂ€ste mit Behinderungen begleiten, werden unentgeltlich und ohne TransportbehĂ€ltnis auf dem FĂ€hrschiff befördert. Die Kostenfreiheit sowie eine Beförderung auf dem FĂ€hrschiff setzen den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit voraus. FahrgĂ€ste, die mit einem Begleithund reisen wollen, mĂŒssen Scandlines im Voraus telefonisch informieren – Es gelten die Bestimmungen der VO (EG) 1177/2010“. Es ist ein Check-In mindestens 60 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit notwendig.

    13.4 Es besteht fĂŒr Hunde (außer Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde) auf dem FĂ€hrschiff, sofern sie nicht in einem Kraftfahrzeug, einem TragebehĂ€lter oder - soweit vorhanden - in von Scandlines bereitgestellten Hundezwingern befördert werden, Maulkorbpflicht wenn dies nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen angeordnet wird. Soweit im Land des Abfahrts- bzw. Zielhafens strengere Vorschriften hinsichtlich der Maulkorbpflicht fĂŒr Hunde gelten, hat der Tierhalter diese bei der Abreise bzw. Einreise entsprechend zu beachten.

    13.5 Haustieren - mit Ausnahme von Blindenhunden und Begleithunden - ist der Aufenthalt im Restaurant ohne Erlaubnis der SchiffsfĂŒhrung oder deren Beauftragten nicht gestattet.

    13.6 VerstĂ¶ĂŸt der Tierhalter an Bord des FĂ€hrschiffes, trotz Abmahnung, wiederholt gegen die vorstehenden Beförderungsbedingungen fĂŒr Tiere, insbesondere den Leinenzwang oder die Maulkorbpflicht fĂŒr Hunde, ist die SchiffsfĂŒhrung oder deren Beauftragter berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Tier in Verwahrung zu nehmen und dem Tierhalter erst bei Verlassen des FĂ€hrschiffes auszuhĂ€ndigen und/oder das Tier und den Tierhalter im nĂ€chsten (auch außerfahrplanmĂ€ĂŸigen) Hafen von Bord zu bringen. FĂŒr die Verwahrung des Tieres und das von Bord Bringen an einem (auch außerfahrplanmĂ€ĂŸigen) Hafen berechnet Scandlines dem Tierhalter eine Kostenpauschale von in Höhe von EURO 50,00. Die Geltendmachung wesentlich höherer Aufwendungen oder eines wesentlich höheren Schadens bleibt Scandlines vorbehalten. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines ĂŒberhaupt keine oder wesentlich geringere Aufwendungen bzw. SchĂ€den entstanden sind.

    13.7 Der Tierhalter haftet fĂŒr vom Tier verursachte Verunreinigungen und SchĂ€den am FĂ€hrschiff und seinen Einrichtungen sowie fĂŒr die SchĂ€digung anderer FahrgĂ€ste gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Bestimmungen. Verunreinigungen geringeren Ausmaßes kann der Tierhalter umgehend selbst beseitigen; beseitigt der Tierhalter diese Verunreinigungen nicht umgehend und/oder nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ, berechnet Scandlines dem Tierhalter Reinigungskosten, mindestens aber EURO 30,00. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines ĂŒberhaupt keine oder wesentlich geringere Aufwendungen bzw. SchĂ€den entstanden sind.

    14. Beförderung von ReisegepÀck und Sonderfracht
     
    14.1 HandgepĂ€ck und ĂŒbliches ReisegepĂ€ck, das der Fahrgast in oder auf einem Fahrzeug oder sonst in seinem Besitz, seiner  Obhut  und  unter  seiner  Aufsicht  hat,  wird  ohne  gesondertes  Entgelt  befördert  (nachfolgend „ReisegepĂ€ck“). Scandlines empfiehlt die Kennzeichnung von ReisegepĂ€ck mit den Kontaktdaten des Fahrgastes. Die Beförderung von ReisegepĂ€ck und/oder Sonderfracht ist ohne eine Begleitperson   (nachfolgend „Besitzer“) ausgeschlossen.

    14.2 Die Beförderung von ReisegepĂ€ck und/oder Sonderfracht, einschließlich Schusswaffen und Munition, die nach deutschem Recht oder dem Recht des Abfahrts- oder Zielhafens Gesetze oder Vorschriften verletzt, ist ausgeschlossen.

    14.3 GrĂ¶ĂŸere GepĂ€ckstĂŒcke, sperrige GĂŒter und FrachtgĂŒter jeglicher Art werden nicht befördert, es sei denn, Scandlines hat in deren Beförderung schriftlich eingewilligt, (nachfolgend „Sonderfracht“).

    14.4 Leichen werden nur in Kraftfahrzeugen und nur dann befördert, wenn sowohl die gesetzlichen Bestimmungen ĂŒber die Beförderung von Leichen des Landes des Abfahrts- und des Zielhafens als auch die Regelungen des Internationalen Abkommens ĂŒber die Leichenbeförderung vom 10. Februar 1937 eingehalten werden.

    14.5 Ein Anspruch auf Beförderung von Schusswaffen und/oder Munition besteht nur, wenn rechtzeitig vor Antritt der Reise der SchiffsfĂŒhrung dies angezeigt wurde und nur, wenn und insoweit wie die SchiffsfĂŒhrung oder das hierzu von ihr beauftragte Personal der Beförderung der Schusswaffen und/oder Munition bei Antritt der Reise ausdrĂŒcklich zustimmt. Die Zustimmung kann davon abhĂ€ngig gemacht werden, dass der Besitzer die Schusswaffen und/oder Munition der SchiffsfĂŒhrung in Verwahrung gibt. Die dadurch entstehenden Kosten trĂ€gt Scandlines. Werden Schusswaffen und/oder Munition ohne ErfĂŒllung der Anzeigepflicht oder ohne Zustimmung der SchiffsfĂŒhrung oder des hierzu von ihr beauftragten Personals an Bord gebracht, kann die SchiffsfĂŒhrung sie in Verwahrung nehmen und/oder jederzeit und an jedem beliebigen Ort ausschiffen, vernichten oder sonst unschĂ€dlich machen. Die weiteren Rechte der SchiffsfĂŒhrung (vgl. Ziffer 10 und 19 dieser ABB) und gesetzliche Vorschriften bleiben unberĂŒhrt. FĂŒr die Verwahrung nicht angezeigter Schusswaffen und/oder Munition berechnet Scandlines dem Besitzer Kosten in Höhe von EURO 50,00, sofern nicht höhere Aufwendungen oder SchĂ€den entstehen. Dem Besitzer steht der Nachweis offen, dass Scandlines ĂŒberhaupt keine oder wesentlich geringere Aufwendungen bzw. SchĂ€den entstanden sind.

    14.6. Der Fahrgast haftet Scandlines und anderen Reisenden fĂŒr SchĂ€den, die Scandlines und/oder anderen Reisenden aus den vom Fahrgast an Bord gebrachten Sachen, einschließlich ReisegepĂ€ck und Sonderfracht, entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    14.7 Scandlines, die SchiffsfĂŒhrung oder sonstige Beauftragte von Scandlines haben das Recht, das ReisegepĂ€ck und die Sonderfracht stichprobenartig zu durchsuchen.

    14.8
     ReisegepĂ€ck und/oder Sonderfracht, welches an Bord zurĂŒckgelassen und von Scandlines aufgefunden wird, kann Scandlines gegen Erstattung ihrer Auslagen in Verwahrung nehmen und es in den Heimathafen des jeweiligen Schiffes verbringen. Scandlines ist berechtigt, das ReisegepĂ€ck und/oder die Sonderfracht zu durchsuchen und/oder bei Dritten zu hinterlegen. Scandlines wird das Auffinden/Verwahrung an die Adresse anzeigen, die sich aus der am ReisegepĂ€ck/Sonderfracht befindlichen Kennzeichnung befindet. Scandlines bzw. der Dritte, bei dem die Sonderfracht hinterlegt wurde, haftet diesbezĂŒglich nur fĂŒr grobe FahrlĂ€ssigkeit und Vorsatz der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder ErfĂŒllungsgehilfen. Der Fahrgast kann seine AnsprĂŒche hinsichtlich des zurĂŒckgelassenen GepĂ€cks/Sonderfracht schriftlich unter Nachweis seiner Berechtigung und nur binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach seiner Ankunft im Zielhafen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann Scandlines nach freiem Ermessen mit dem ReisegepĂ€ck oder der Sonderfracht verfahren.

    15. Verhalten an Bord; Befehlsgewalt

    15.1. Der Fahrgast hat sich wĂ€hrend der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des FĂ€hrbetriebs, seine eigene Sicherheit und die RĂŒcksicht auf andere FahrgĂ€ste gebieten. Der KapitĂ€n hat höchste Befehlsgewalt und die ZustĂ€ndigkeit, Entscheidungen hinsichtlich der nautischen Schiffssicherheit und der Gefahrenabwehr auf dem Schiff zu treffen. Den Anweisungen der SchiffsfĂŒhrung und deren Beauftragter hat der Fahrgast zu folgen. Bei einem Verstoß gegen die Verhaltenspflichten ist Scandlines berechtigt, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Arrestierung des Fahrgastes auf Anordnung des KapitĂ€ns oder dessen Beauftragten bis zum Erreichen des nĂ€chsten (auch außerplanmĂ€ĂŸigen) Hafens. Dies gilt auch, soweit dies die Sicherheit oder Schutz des Fahrgastes selbst oder anderer FahrgĂ€ste, unter BerĂŒcksichtigung der Sicherstellung der ordnungsmĂ€ĂŸen Schiffsbeförderung, gebietet. Scandlines kann die Weiterbeförderung verweigern und wegen des Verhaltens an Bord Strafanzeige erstatten.

    15.2. Der Genuss mitgebrachter alkoholischer GetrÀnke an Bord ist nicht gestattet.

    16. Haftung

    16.1. Allgemeines

    16.1.1 Die Haftung von Scandlines ĂŒbersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des GeschĂ€digten mitgewirkt, so finden die Bestimmungen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses und der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des GeschĂ€digten Anwendung.

    16.1.2 Scandlines haftet nur fĂŒr mittelbare oder FolgeschĂ€den, wenn Scandlines diese grob fahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich verursacht hat. AnsprĂŒche wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit sind ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) 392/2009 bleiben unberĂŒhrt.

    16.1.3 Keine dieser Beförderungsbedingungen hat den Verzicht der Scandlines oder deren ausfĂŒhrende Beförderer oder fĂŒr diese handelnden Bedienstete oder Beauftragte, auf geltende HaftungsausschlĂŒsse oder BeschrĂ€nkungen nach der Verordnung (EG) 392/2009 oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt, soweit nicht ausdrĂŒcklich anders geregelt.

    16.1.4 Scandlines haftet nicht fĂŒr SchĂ€den, die aus der ErfĂŒllung von staatlichen Vorschriften bzw. aus deren NichterfĂŒllung durch den Fahrgast entstehen.

    16.1.5 Der Ausschluss und die BeschrĂ€nkungen der Haftung von Scandlines gelten entsprechend auch zu Gunsten der Bediensteten oder Beauftragten sowie unserer gesetzlichen Vertreter von Scandlines, sowie deren Arbeitnehmer und ErfĂŒllungsgehilfen.

    16.2. Haftung bei Personen- und/oder SachschÀden; Selbstbehalt

    16.2.1 FĂŒr den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes sowie durch den Verlust oder die BeschĂ€digung von GepĂ€ck, einschließlich Fahrzeugen des Fahrgastes im Rahmen der Beförderung auf See entstanden ist, haftet Scandlines nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) 392/2009 unter Geltung von deren HaftungsbeschrĂ€nkungen, mit folgender Maßgabe: bei der BeschĂ€digung eines Fahrzeugs haftet Scandlines nur unter Abzug eines Selbstbehalts des Fahrgastes von 330 Rechnungseinheiten1, und bei Verlust oder BeschĂ€digung anderen GepĂ€cks unter Abzug eines Selbstbehalts von 149 Rechnungseinheiten. Diese BetrĂ€ge werden von der Schadenssumme abgezogen. Die HaftungsbeschrĂ€nkungen gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung von Scandlines zurĂŒckzufĂŒhren ist, die von ihr selbst entweder in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizufĂŒhren oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. Der fĂŒr Scandlines oder den ausfĂŒhrenden Beförderer handelnde Bedienstete oder Beauftragte verliert den Anspruch auf HaftungsbeschrĂ€nkung, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung des Betreffenden zurĂŒckzufĂŒhren ist, die von ihm selbst entweder in der Absicht einen solchen Schaden herbeizufĂŒhren, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

    16.2.2 Bei Beförderungen von Reisenden auf See, die nicht dem Geltungsbereich der VO (EG) 392/2009 unterfallen und die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, die keine wesentlichen, fĂŒr die VertragserfĂŒllung des Beförderungsvertrages relevanten Pflichten betreffen und die nicht auf Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit von Scandlines, ihrer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von Scandlines der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

    16.3 Im Rahmen der Eisenbahn-Seebeförderung finden hinsichtlich der Haftung gegenĂŒber FahrgĂ€sten fĂŒr Personen- und/oder SachschĂ€den, die der Fahrgast durch Unfall im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb wĂ€hrend seines Aufenthalts in dem Eisenbahnwagen, beim Einsteigen in den oder Aussteigen aus dem Eisenbahnwagen erleidet (Art. 33 §2 CIV), ausschließlich die Vorschriften des COTIF/CIV-Übereinkommens Anwendung.

    17. AnsprĂŒche bei VerspĂ€tung und Annullierung von Überfahrten
     
    17.1 Bei ungĂŒnstigen Wasser- und Wetterbedingungen wie Hoch- und Niedrigwasser, Sturm, Vereisung von oder Eisgefahr fĂŒr (Abfahrts- oder Ziel-) Hafen und Seestrecken, bei einem auf sonstigen GrĂŒnden beruhenden Ausfall von (Abfahrts- oder Ziel-) Hafen und Seestrecken, Maßnahmen von hoher Hand, Seuchengefahr, Attentatsdrohung oder beim Ausfall von Schiffen aus von Scandlines nicht zu vertretenden GrĂŒnden ist Scandlines berechtigt, Überfahrten zu streichen.

    17.2 Bei den Ankunfts- und Abfahrtszeiten, in dem von Scandlines bekannt gegebenen Fahrplan, handelt es sich um Erfahrungswerte, die aufgrund der UnwĂ€gbarkeiten des Schiffsverkehrs nicht garantiert werden können und die nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages sind. Scandlines ist nach besten KrĂ€ften bemĂŒht, VerspĂ€tungen oder Annullierungen zu vermeiden, dennoch können Ankunfts- und Abfahrtszeiten z. B. bei ungĂŒnstigen Wasser- oder Wetterbedingungen Änderungen unterliegen. Bei Änderungen, die nicht von Scandlines zu vertreten sind, ist der Fahrgast nicht zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.

    17.3 AnsprĂŒche des Fahrgastes wegen VerspĂ€tung / Annullierung stehen dem Fahrgast nach den Voraussetzungen der VO (EU) 1177/2010 zu. Bei Annullierung oder VerspĂ€tung einer Abfahrt, die einen Aufenthalt von einer oder mehreren NĂ€chten oder eine VerlĂ€ngerung des von dem Fahrgast geplanten Aufenthaltes notwendig macht im Sinne der VO (EU) 1177/2010 sind die Gesamtkosten der Unterbringung an Land – ohne die Kosten der Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft – auf 80,00 € je Fahrgast und Nacht auf höchstens drei NĂ€chte beschrĂ€nkt (Art. 17 Abs. 2 VO (EU) 1177/2010).

    17.4 Bei AnsprĂŒchen gemĂ€ĂŸ Art. 19 der VO (EU) 11177/2010 nimmt Scandlines keine EntschĂ€digungszahlung
    unter € 6,00 vor, (Art. 19 Abs. 6, Satz 2 VO (EU) 1177/2010).

    18. Stornierung durch den Fahrgast/Erstattung

    18.1 Bei Stornierung/Nichterscheinen zur Beförderung durch den Fahrgast ist Scandlines berechtigt, das Beförderungsentgelt - abzĂŒglich der ersparten Aufwendungen oder/und dessen, was Scandlines durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt - zu verlangen. Abweichende Regelungen können sich bei einzelnen Tarifen gemĂ€ĂŸ den jeweiligen Produkt- und Tarifbedingungen ergeben. Diese gehen, sofern sie besondere Regelungen hierzu enthalten, dieser Ziffer 18.1 vor.

    18.2 Hat ein Reisevermittler den Beförderungsvertrag zwischen Scandlines und dem Fahrgast vermittelt, so hat der Fahrgast im Falle seiner Stornierung seinen RĂŒckzahlungsanspruch gegenĂŒber dem Reisevermittler geltend zu machen, der diesen im VerhĂ€ltnis mit Scandlines abwickelt. Wird hierdurch im Einzelfall fĂŒr den Fahrgast die Abwicklung unzumutbar erschwert, kann er seinen RĂŒckzahlungsanspruch auch unmittelbar und schriftlich gegenĂŒber Scandlines geltend machen.

    18.3. RĂŒckerstattungen fĂŒr FĂ€hrtickets, die mit „Punkten“ gemĂ€ĂŸ einem Scandlines-Kundenprogramm erworben wurden, erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Mitgliedschaftsbedingungen dieses Kundenprogramms.

    18.4. RĂŒckerstattungen fĂŒr FĂ€hrtickets, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, erfolgen nur durch Gutschrift auf das Kreditkartenkonto, das bei der Zahlung angegeben wurde, und in dieser WĂ€hrung. Der auf dem Kreditkartenkonto gutgeschriebene Betrag kann durch Umrechnungen und GebĂŒhren der Kreditkartengesellschaft von dem erstatteten Betrag abweichen. Diese Abweichungen begrĂŒnden keinen Erstattungsanspruch gegenĂŒber Scandlines.

    18.5. In allen ĂŒbrigen FĂ€llen erfolgen RĂŒckerstattungen auf das Bankkonto. Eine Auszahlung am Check-in oder im Servicecenter ist ausgeschlossen.

    18.6. Scandlines kann die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfĂŒr spĂ€ter als sechs Monate nach Ablauf der GĂŒltigkeitsdauer gestellt wird.

    18.7. Scandlines behĂ€lt sich das Recht vor, die Erstattung fĂŒr ein FĂ€hrticket abzulehnen, welches der Fahrgast den Behörden eines Landes zum Nachweis seiner Absicht, das Land wieder zu verlassen, vorgelegt hat, es sei denn, der Fahrgast weist Scandlines nach, dass er berechtigt ist, in dem Land zu bleiben oder das Land mit einem anderen Beförderungsunternehmen verlassen wird.

    19. Keine Beförderung durch Scandlines

    19.1 Scandlines kann die Beförderung oder Weiterbeförderung des Fahrgastes verweigern, wenn der Fahrgast:

    19.1.1 nicht die fĂŒr die Einreise in das Zielland erforderlichen Bestimmungen und Vorschriften erfĂŒllt (inklusive der Einreisebestimmungen fĂŒr mitgefĂŒhrte Tiere), siehe Ziffer 12 und 15 dieser ABB;

    19.1.2 wegen allgemeiner oder ansteckender Erkrankung, Gebrechen oder aus anderen GrĂŒnden reiseunfĂ€hig ist und/oder die Gesundheit oder Sicherheit anderer FahrgĂ€ste mehr als nur unerheblich gefĂ€hrdet;

    19.1.3 auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist, siehe Ziffer 14 dieser ABB;

    19.1.4 das Beförderungsentgelt fĂŒr die jeweilige Überfahrt zum Zeitpunkt des Antritts der Reise noch nicht oder nicht vollstĂ€ndig geleistet hat und den noch offenen Restbetrag nicht sofort leistet; die Rechte aus § 323 BGB bleiben unberĂŒhrt, siehe zur FĂ€lligkeit Ziffer 3.2. dieser ABB;

    19.1.5. falsche oder unvollstĂ€ndige Angaben zu Gattungs- und Typmerkmalen des mitgefĂŒhrten Fahrzeugs gemacht hat und hierdurch das Fahrzeug unzutreffend in einen niedrigeren Tarif nach der zugrundeliegenden Preisliste von Scandlines eingeordnet wurde, siehe Ziffer 13 dieser ABB;

    19.1.6. falsche oder unvollstĂ€ndige Angaben zu Maß, Gewicht und Umfang der Sonderfracht gemacht hat und unter anderem auch hier auf die Einwilligung von Scandlines, diese zu den vereinbarten Bedingungen zu befördern, beruht, siehe Ziffer 16 dieser ABB;

    19.1.7. die Sicherheit anderer FahrgĂ€ste durch die beharrliche Nichtbeachtung der VorschriftenÂ ĂŒber die Beförderung von Tieren, ReisegepĂ€ck und/oder Sonderfracht und/oder wiederholter Nichtbeachtung der Anweisungen der SchiffsfĂŒhrung oder sonstiger Beauftragter von Scandlines mehr als nur unerheblich gefĂ€hrdet, siehe Ziffer 11 dieser ABB;

    19.1.8.
     die DurchfĂŒhrung von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Sicherheits-/Durchsuchungsmaßnahmen/Kontrollen sowohl auf dem GelĂ€nde des jeweiligen FĂ€hrhafens wie auf den jeweiligen Schiffen verweigert.

    19.1.9. Scandlines kann ferner die Beförderung aus sonstigen - in der Person oder dem Verhalten des Fahrgastes (z.B. erhebliche Trunkenheit, Randalieren) oder dem von ihm mitgefĂŒhrten GepĂ€ck liegenden - GrĂŒnden verweigern, insbesondere weil durch die weitere Beförderung ein störungsfreier Betrieb des FĂ€hrschiffes gefĂ€hrdet wĂ€re, (siehe Ziffer 10.) dieser ABB) oder wenn

    19.1.10. beim Antrag auf Abschluss des Beförderungsvertrages falsche Angaben, insbesondere zum Alter eines allein reisenden Kindes oder Jugendlichen, gemacht wurden und der Entschluss von Scandlines, den Fahrgast zu den vereinbarten Bedingungen zu befördern, auch auf diesen Angaben beruht, (siehe Ziffer 12 dieser ABB), oder wenn der Fahrgast

    19.1.11. zuvor von Scandlines nach pflichtgemĂ€ĂŸen Ermessen vor der Buchung der Beförderung schriftlich benachrichtigt worden ist, dass von diesem Zeitpunkt an Scandlines den Fahrgast nicht mehr befördern wird, da der Fahrgast bei frĂŒherer Beförderung bereits gegen die genannten Ziffern verstoßen hat, insbesondere Ziffer 19.1.9, und eine Beförderung daher unzumutbar ist.

    19.2. Verweigert Scandlines die (Weiter-) Beförderung des Fahrgastes aus den oben genannten GrĂŒnden, kann die Schiffsleitung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines den Fahrgast auf dessen Kosten im nĂ€chsten (auch außerfahrplanmĂ€ĂŸigen) Hafen von Bord bringen (Ziffer 18.1 gilt entsprechend).

    19.3. Etwaige sonstige gesetzliche Schadens- und AufwendungsersatzansprĂŒche von Scandlines – insbesondere, aber nicht abschließend aus Ziffer 9 (Einreisebestimmungen), 13 (Haustiere) und 14 (ReisegepĂ€ck) dieser ABB - bleiben unberĂŒhrt.

    20. VerjÀhrung

    20.1. SĂ€mtliche AnsprĂŒche des Fahrgastes gegen Scandlines wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgastes oder wegen Verlust oder BeschĂ€digung von GepĂ€ck gemĂ€ĂŸ Verordnung (EG) Nr. 392/2009 verjĂ€hren gemĂ€ĂŸ Artikel 16 dieser Verordnung.

    20.2. Alle anderen SchadensersatzansprĂŒche des Fahrgastes, mit Ausnahme von AnsprĂŒchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen vorsĂ€tzlicher oder grob fahrlĂ€ssiger Pflichtverletzung von Scandlines, verjĂ€hren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Fahrgast von den Anspruch begrĂŒndenden UmstĂ€nden und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe FahrlĂ€ssigkeit erlangen mĂŒsste.

    21. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand; Sonstiges
     
    21.1. Auf das vertragliche VerhĂ€ltnis zwischen dem Fahrgast und Scandlines findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    21.2. FĂŒr alle Klagen von/gegen Kaufleute i. S. d. Handelsgesetzbuches oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Inland oder nicht einem anderen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird die ZustĂ€ndigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Scandlines in Hamburg im ersten Rechtszug vereinbart.

    21.3. Information ĂŒber Beschwerdemöglichkeiten

    Falls Sie kritische Hinweise haben oder mit einem Produkt bzw. Service von Scandlines nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail an: customerservice.germany@scandlines.com. Bitte teilen Sie uns den genauen Grund mit Angabe von Ort und Zeit und, soweit vorhanden, Ihre Buchungsnummer mit.

    Die EuropÀische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

    Scandlines ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

    21.4. Die Überschriften in diesen ABB dienen nur der Übersichtlichkeit und sind fĂŒr ihre Auslegung nicht erheblich.

    Hamburg, 01/04/2020
     


    Unterrichtung des Fahrgastes ĂŒber seine Rechte auf See gemĂ€ĂŸ der Verordnung (EG) Nr. 392/2009

    Achtung:
     Scandlines ist verpflichtet gem. Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 dem Fahrgast diese Informationen vor oder bei der Abfahrt zur VerfĂŒgung zu stellen. Diese Verordnung regelt die Haftung des Beförderers fĂŒr FahrgĂ€ste, ihr GepĂ€ck und ihre Fahrzeuge.
    Sie findet Anwendung auf jede internationale Beförderung (d.h. jede Beförderung, bei der nach dem Beförderungsvertrag der Abgangsort und der Bestimmungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen oder in nur einem Staat liegen, wenn nach dem Beförderungsvertrag oder der vorgesehenen Reiseroute in einem anderen Staat ein Zwischenhafen angelaufen werden soll) und jede Seebeförderung innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats, wenn

    ‱ Das Schiff die Flagge eines Mitgliedstaats fĂŒhrt oder in einem Mitgliedstaat registriert ist
    ‱ Der Beförderungsvertrag in einem Mitgliedstaat geschlossen wurde oder
    ‱ Nach dem Beförderungsvertrag der Abgangsort oder der Bestimmungsort in einem Mitgliedstaat liegt

    AnsprĂŒche des Fahrgastes bei Tod oder Körperverletzung

    FĂŒr den Schaden durch Tod oder Körperverletzung aufgrund eines Schifffahrtsereignisses2 haftet der Beförderer bis zu einem Betrag von 250 000 Rechnungseinheiten3 je Fahrgast, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis infolge einer Kriegshandlung, von Feindseligkeiten, eines BĂŒrgerkriegs, eines Aufstandes oder eines außergewöhnlichen, unvermeidlichen und unabwendbaren Naturereignisses eintrat oder absichtlich von einem Dritten verursacht wurde. Soweit der Schaden den genannten Höchstbetrag ĂŒbersteigt, haftet der Beförderer darĂŒber hinaus, es sei denn, er weist nach, dass das den Schaden verursachende Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist.
    FĂŒr den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes aufgrund eines anderen als eines Schifffahrtsereignisses entstanden ist, haftet der Beförderer, wenn das den Schaden verursachende Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurĂŒckzufĂŒhren ist. Die Beweislast fĂŒr das Verschulden liegt beim KlĂ€ger.
    Die Haftung des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung ist in jedem Fall auf 400 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Vorfall beschrÀnkt.

    Vorschusszahlungen

    Wird ein Fahrgast infolge eines Schifffahrtsereignisses getötet oder verletzt, hat der Beförderer binnen 15 Tagen nach Feststellung des Schadensersatzberechtigten eine die unmittelbaren wirtschaftlichen BedĂŒrfnisse deckende Vorschusszahlung zu leisten. Im Todesfall betrĂ€gt diese Vorschusszahlung mindestens 21 000 EUR. Der Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung dar.
    Falls der EmpfĂ€nger der Vorschusszahlung nicht schadensersatzberechtigt war oder das den Schaden verursachende Ereignis infolge einer Kriegshandlung oder eines Naturereignisses eintrat oder absichtlich von einem Dritten oder durch radioaktive Kontamination, chemische, biologische, biochemische oder elektromagnetische Waffen oder durch einen Hackerangriff verursacht wurde, ist die Vorschusszahlung an den Beförderer zurĂŒckzuzahlen. Falls der Tod oder die Körperverletzung des Fahrgastes durch Verschulden des Fahrgastes selbst verursacht oder mitverursacht wurde, ist die Vorschusszahlung ganz oder teilweise an den Beförderer zurĂŒckzuzahlen.

    VerspÀtungen bei der Beförderung von GepÀck / Verlust oder BeschÀdigung von GepÀck oder Fahrzeugen; HandgepÀck

    FĂŒr den durch den Verlust oder die BeschĂ€digung von HandgepĂ€ck entstandenen Schaden haftet der Beförderer nur bei Verschulden; das Verschulden des Beförderers wird bei einem durch ein Schifffahrtsereignis verursachten Schaden vermutet; diese Vermutung kann von dem Beförderer widerlegt werden. Die Haftung des Beförderers fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digung von HandgepĂ€ck ist in jedem Fall auf 2 250 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Beförderung beschrĂ€nkt.
    FĂŒr den durch den Verlust oder die BeschĂ€digung von anderem GepĂ€ck als HandgepĂ€ck entstandenen Schaden haftet der Beförderer, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Haftung des Beförderers fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digung von anderem GepĂ€ck als HandgepĂ€ck ist in jedem Fall auf 3 375 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Beförderung beschrĂ€nkt.
    Die Haftung des Beförderers fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digung von Fahrzeugen, einschließlich des in oder auf dem Fahrzeug beförderten GepĂ€cks, ist in jedem Fall auf 12 700 Rechnungseinheiten je Fahrzeug und Beförderung beschrĂ€nkt.
    Der Beförderer haftet nicht fĂŒr den Verlust oder die BeschĂ€digung von Geld, begebbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, KunstgegenstĂ€nden oder sonstigen Wertsachen, es sei denn, dass solche Wertsachen bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt worden sind.
    Der Beförderer und der Fahrgast können vereinbaren, dass der Beförderer nur unter Abzug eines Selbstbehalts haftet, der bei BeschĂ€digung eines Fahrzeugs 330 Rechnungseinheiten und bei Verlust oder BeschĂ€digung anderen GepĂ€cks 149 Rechnungseinheiten je Fahrgast nicht ĂŒbersteigen darf; dieser Betrag wird von der Schadenssumme abgezogen.

    Beanstandungen beim ReisegepÀck

    Bei BeschĂ€digung, VerspĂ€tung, Verlust oder Zerstörung von ReisegepĂ€ck hat der Fahrgast dem Beförderer schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Ă€ußerlich erkennbaren BeschĂ€digungen von HandgepĂ€ck muss die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung des Fahrgastes erstattet werden, bei anderem GepĂ€ck vor oder zum Zeitpunkt der AushĂ€ndigung. Bei Ă€ußerlich nicht erkennbaren BeschĂ€digungen oder Verlust des GepĂ€cks muss die Anzeige innerhalb von fĂŒnfzehn Tagen nach dem Tag der Ausschiffung oder AushĂ€ndigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die AushĂ€ndigung hĂ€tte erfolgen sollen, erstattet werden. Einer schriftlichen Anzeige bedarf es nicht, wenn der Zustand des GepĂ€cks im Zeitpunkt seines Empfangs von den Parteien gemeinsam festgestellt oder geprĂŒft worden ist.
     Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird vermutet, dass der Fahrgast sein GepÀck unbeschÀdigt erhalten hat.

    Mitverschulden

    Weist der Beförderer nach, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes oder der Verlust oder die BeschĂ€digung seines GepĂ€cks durch Verschulden des Fahrgastes selbst verursacht oder mitverursacht wurde, so kann das angerufene Gericht nach Maßgabe seines eigenen nationalen Rechts den Beförderer ganz oder teilweise von seiner Haftung befreien.

    Geltendmachung von AnsprĂŒchen gegenĂŒber dem Versicherer

    Ein nach diesem Artikel durch Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit abgedeckter Schadensersatzanspruch kann unmittelbar gegen den Versicherer oder die eine andere finanzielle Sicherheit leistende Person geltend gemacht werden bis zu einem Höchstbetrag von 250 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Vorfall.

    VerjÀhrungsfrist

    AnsprĂŒche auf Schadensersatz wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgastes oder wegen Verlust oder BeschĂ€digung von GepĂ€ck verjĂ€hren in zwei Jahren. Dabei kann der Beginn der VerjĂ€hrungsfrist je nach Anspruch variieren.

     ______________________________________________________________________________________________________________________________________

    1„Rechnungseinheit“ ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen WĂ€hrungsfonds und stellt eine kĂŒnstliche WĂ€hrungseinheit dar. Der Wert des Euros gegenĂŒber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale WĂ€hrungsfonds am Tag der Beendigung der Beförderung/Ankunft am Zielort fĂŒr seine Operationen und Transaktionen anwendet, vgl. Art. 9 des Anhangs I zur VO (EG) 392/2009.

    2 Schifffahrtsereignisse gemĂ€ĂŸ dieser VO sind: Schiffbruch, Kentern, Zusammenstoß oder Strandung des Schiffes, Explosion, Feuer im Schiff oder ein Mangel des Schiffes.

    3 Rechnungseinheiten im Sinne dieser VO ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalem WĂ€hrungsfonds und stellt eine kĂŒnstliche
    WĂ€hrungseinheit dar.

     

Ticket-Bedingungen

  • Scandlines bietet drei Basis-Tarife an, Economy, Standard und Flex. DarĂŒber hinaus haben wir regelmĂ€ĂŸig Sonderangebote und spezielle Tickets auf den einzelnen Strecken.

    Nach Eingabe aller Reisedaten werden die Preise der jeweiligen Ticketpreise in der Online-Buchung angezeigt. Die Preise von Scandlines variieren je nach Saison, Reisetag, FahrzeuglÀnge und Tarifart.

    Die Tarifbedingungen auf dieser Seite gelten fĂŒr die Routen Puttgarden-Rödby und Rostock-Gedser bis zum 16.04.2023.

  • Buchung:
    • Bis 30 Tage vor Abfahrt online buchen.
    • Begrenzte Ticketanzahl.
    • Umbuchung nicht möglich.

    GĂŒltigkeit:

    • Platzgarantie fĂŒr die gebuchte Abfahrt.
    • GĂŒltig fĂŒr die gebuchte Abfahrt oder fĂŒr alle anderen Abfahrten mit freien PlĂ€tzen am gebuchten Tag.
    • Check-in im Hafen bis 15 Minuten vor Abfahrt.

    Umbuchung/Stornierung:

    • Umbuchung nicht möglich.
    • Eine Ticket-Upgrade ist gegen eine GebĂŒhr von 30 € und evtl. Preisdifferenz möglich.
      Ticket-Upgrade erfolgen beim Scandlines Servicecenter unter +49 (0) 381 – 77 88 77 66 bis spĂ€testens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt.
    • Stornierung mit RĂŒckerstattung sind ausschließlich mit dem TicketrĂŒckgabe-Service möglich, der fĂŒr nur 13 € bei der Buchung des Tickets hinzugefĂŒgt werden kann. 
    • Sie haben ein 24-stĂŒndiges RĂŒcktrittsrecht nach dem Ticketkauf.
  • Buchung:

    • Online, per Scandlines App oder beim Scandlines Servicecenter bis 2 Stunden vor Abfahrt buchen. Im Hafen oder mit dem Bizz von Brobizz oder EasyGo bis 15 Minuten vor Abfahrt kaufen.
    • Eine Handling Fee von 15 €,- wird bei Buchung via Servicecenter oder Ticketkauf im Hafen in einer Fahrspur mit manueller Bedienung erhoben.

    GĂŒltigkeit:

    • GĂŒltig fĂŒr die gebuchte Abfahrt oder fĂŒr alle anderen Abfahrten mit freien PlĂ€tzen am gebuchten Tag.
    • Check-in im Hafen spĂ€testens 15 Minuten vor Abfahrt

    Umbuchung/Stornierung:

    • Gegen eine GebĂŒhr von 30 € und evtl. Preisdifferenz ist eine Umbuchung  möglich.
    • Umbuchungen erfolgen im Scandlines Servicecenter unter +49 (0) 381 – 77 88 77 66  bis spĂ€testens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt oder direkt im Hafen am gebuchten Tag.
    • Stornierung mit RĂŒckerstattung ist ausschließlich mit dem TicketrĂŒckgabe-Service möglich, der fĂŒr nur 13 € bei der Buchung des Tickets hinzugefĂŒgt werden kann. 
    • Sie haben ein 24-stĂŒndiges RĂŒcktrittsrecht nach dem Ticketkauf.
  • Extra Vorteile:

    • Bevorzugtes Boarding via VIP-Spur.
    • 1 Kaffee, Tee oder Wasser pro Person an Bord.
    • Volle FlexibilitĂ€t beim Reisetermin und kostenfreie Stornierung bis 3 Monate nach der gebuchten Abfahrt.

    Buchung:

    • Online, per Scandlines App oder beim Scandlines Servicecenter bis 2 Stunden vor Abfahrt buchen. Im Hafen oder mit dem Bizz von Brobizz oder EasyGo bis 15 Minuten vor Abfahrt kaufen.
    • Eine Handling Fee von 15 €,- wird bei Buchung via Servicecenter oder Ticketkauf im Hafen in einer Fahrspur mit manueller Bedienung erhoben.

    GĂŒltigkeit:

    • Platzgarantie auf der nĂ€chsten Abfahrt
    • GĂŒltig fĂŒr alle Abfahrten ab dem Kauf des Tickets bis 3 Monate nach der gebuchten Abfahrt. 
    • Check-in im Hafen spĂ€testens 15 Minuten vor Abfahrt

    Umbuchung/Stornierung:

    • Kann kostenlos bis zu 3 Monate nach dem ursprĂŒnglich gebuchten Hinreisedatum umgebucht oder rĂŒckerstattet werden.
    • Umbuchungen erfolgen im Scandlines Servicecenter unter +49 (0) 381 – 77 88 77 66 bis spĂ€testens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt oder direkt im Hafen am gebuchten Tag.
    • Die Preisdifferenz fĂŒr eine evtl. teurere Abfahrt wird zusammen mit der Umbuchung bzw. im Hafen am Check-in fĂ€llig.
    • Sie haben ein 24-stĂŒndiges RĂŒcktrittsrecht nach dem Ticketkauf
    • FĂŒr Motorradfahrer gelten die Standard-Tarifbedingungen bei Umbuchung und Stornierung.
    • FußgĂ€nger- und Fahrradtickets können nur im Hafen gekauft werden und sind nicht erstattungsfĂ€hig.
    • Sie können Ihr FußgĂ€nger- oder Fahrradticket stornieren, indem Sie unseren Kundenservice kontaktieren. Bei einer Stornierung wird eine BearbeitungsgebĂŒhr von 30 € pro Ticket erhoben.
  • Buchung:

    • Online, per Scandlines App oder beim Scandlines Servicecenter bis 2 Stunden vor Abfahrt buchen. Im Hafen ist das Tagesticket nur am manuell bedienten Check-in erhĂ€ltlich und kann dort bis 15 Minuten vor Abfahrt gekauft werden.
    • Eine Handling Fee von 15 € wird bei Buchung via Servicecenter oder Ticketkauf im Hafen in einer Fahrspur mit manueller Bedienung erhoben.

    GĂŒltigkeit:

    • Das Tagesticket kann aus steuerlichen GrĂŒnden nicht von Gewerbekunden genutzt werden, deren Hauptreisezweck der Transport von GĂŒtern und Personen ist.
    • Das Ticket ist tĂ€glich ab 6 Uhr nutzbar. RĂŒckfahrt mit motorisierten Fahrzeugen frĂŒhestens 4 Stunden nach Ankunft in RĂždby. Gilt nicht fĂŒr FußgĂ€nger.
    • Mit dem Tagesticket-Tarif mĂŒssen Hin- und RĂŒckfahrt mit ein und demselben Fahrzeug (identisches Kennzeichen und Fahrzeugkategorie) angetreten werden.
    • Bei Ihrer RĂŒckreise erhalten Sie in der Hauptsaison einen Cashback-Gutschein beim Check-in, den Sie gleich an Bord verwenden oder gegen bares Geld eintauschen können.

    Umbuchung und Stornierung:

    • Eine Umbuchung ist gegen eine GebĂŒhr von 30 € und evtl. Preisdifferenz möglich.
    • Umbuchungen erfolgen direkt im Hafen oder beim Scandlines Servicecenter unter +49 (0) 381 – 77 88 77 66 bis spĂ€testens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt .
    • Eine Stornierung mit RĂŒckerstattung ist nur möglich, wenn Sie den TicketrĂŒckgabe-Service bei der Buchung hinzugefĂŒgt haben.
    • Sie haben ein 24-stĂŒndiges RĂŒcktrittsrecht nach der Buchung des Tickets.

    LĂ€ngenzuschlag

    • Der Preis gilt fĂŒr Pkw bis 6 m LĂ€nge.
  • ReiseplĂ€ne können sich Ă€ndern. Mit dem TicketrĂŒckgabe-Service können Sie schnell und einfach Ihr FĂ€hrticket stornieren und den Ticketpreis erstattet bekommen.

    • Stornieren Sie Ihr Ticket und bekommen Sie den Preis erstattet
    • Zusammen mit Ihrem Ticket online, per Scandlines App oder beim Scandlines Servicecenter buchen

    Preise

    • Der TicketrĂŒckgabe-Service kostet 13 €,-

    GĂŒltigkeit

    • Der TicketrĂŒckgabe-Service ist bis 3 Monate nach Ihrer ersten gebuchten Abfahrt gĂŒltig. Keine RĂŒckerstattung im Falle einer spĂ€teren Stornierung möglich.

    So geht's

    • Stornieren Sie unbenutzte Tickets unter Meine Buchung auf Scandlines' Website.
    • Stornieren Sie teilweise genutzte Tickets, indem Sie sich schriftlich an das Scandlines Servicecenter wenden: buchung@scandlines.com. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage zur RĂŒckerstattung die Buchungsnummer an und legen evtl. eventuelle ungenutzten Voucher bei.
    • Sie erhalten die Erstattung auf die bei der Bezahlung des Tickets verwendete Kreditkarte oder das Konto. Eine Auszahlung in bar am Check-in ist nicht möglich.
    • Haben Sie das Ticket mit SMILE-Punkten bezahlt, gelten die Bedingungen zur Stornierung und RĂŒckerstattung von SMILE.

    Bedingungen

    • Nicht oder teilweise genutzte Tickets sowie vorgebuchte Bordmahlzeiten können storniert und erstattet werden. Wenn Sie ein unbenutztes Ticket stornieren, wird der volle Ticketpreis zurĂŒckerstattet.
    • Möchten Sie ein teilweise genutztes Ticket stornieren, wird Ihnen der evtl. Restwert des ursprĂŒnglichen Ticketpreises erstattet. Bei Kombitickets fĂŒr die Strecken zwischen Deutschland und Schweden können nur komplett ungenutzte KombiĂŒberfahrten erstattet werden. Teilweise genutzte Tagestickets, Tickets mit Hin- und RĂŒckreise sowie die Handling Fee und der Preis des TicketrĂŒckgabe-Service werden nicht erstattet.
    • Bei der Stornierung von Tickets ohne TicketrĂŒckgabe-Service können keine ungenutzten Tickets erstattet werden.
  • Bei Fahrzeugen mit einer GesamtlĂ€nge von mehr als 6 Metern wird bei Buchung Ihres Tickets automatisch ein LĂ€ngenzuschlag angerechnet. Der LĂ€ngenzuschlag kostet 30 € pro laufenden zwei Metern.

    Lesen Sie mehr ĂŒber Definition von Fahrzeugtypen und LĂ€ngenermittlung.

  • Gutscheine, die im Zusammenhang mit verschĂ€rften Einreisebestimmungen aufgrund von COVID-19 ausgestellt wurden, können fĂŒr eine neue FĂ€hrfahrtbuchung bis Ende 2021 verwendet werden. Die Gutscheine mĂŒssen jedoch bis spĂ€testens 31.12.2021 unter Angabe Ihrer eindeutigen Nummer eingelöst werden.

    Der Gutschein kann als Bezahlung, fĂŒr die teilweise Bezahlung von FĂ€hrtickets (Flex Tickets ausgenommen) oder fĂŒr das vorbestellte Essen eingelöst werden.

    Der TicketrĂŒckgabe-Service kann nicht fĂŒr Gutscheine erworben werden, ebenso sind diese vom 24-stĂŒndigen RĂŒcktrittsrecht nach Kauf ausgeschlossen. Nach Einlösung des Gutscheins kann Ihr Ticket nicht mehr storniert und erstattet werden. Der gesamte Wert des Gutscheins muss bei der Buchung eingesetzt werden und ein eventueller Restbetrag wird nicht ausbezahlt.

    FĂŒr weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter servicecenter.germany@scandlines.com oder +49 (0) 381 - 77 88 77 66.
  • Allgemeines

    • Die Check-in-Automaten in den HĂ€fen können nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug eine GesamtlĂ€nge von maximal 6 Metern hat.
    • Scandlines behĂ€lt sich das Recht vor, eine UmbuchungsgebĂŒhr von 30 € fĂŒr Änderungen an gebuchten Tickets, benutzten Tickets oder anderen Dienstleistungen zu erheben.
    • Nach dem Kauf eines Tickets haben Sie immer ein 24-Stunden-RĂŒcktrittsrecht. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihr Ticket ohne zusĂ€tzliche Kosten stornieren und der volle Betrag (ohne GebĂŒhren) wird Ihnen zurĂŒckerstattet. Die Gutschrift erfolgt auf die Kreditkarte oder das Konto, das fĂŒr die ursprĂŒngliche Zahlung verwendet wurde. Eine Barauszahlung des Tickets beim Check-in oder bei unserem Servicecenter ist ausgeschlossen.
    • Bei Buchung ĂŒber den Kundenservice oder beim Ticketkauf am manuell bedienten Check-In im Hafen fĂ€llt eine Handling Fee von 15 € an.
    • Wenn Sie Ihr FĂ€hrticket ĂŒber den Kundenservice stornieren, fĂŒgen Sie das BuchungsbestĂ€tigung bitte in einer Mail an servicecenter.germany@scandlines.com an.
    • Wir behalten uns das Recht auf Änderungen oder IrrtĂŒmer vor.

    Kauf und Übermittlung von FĂ€hrtickets

    • Bei Kauf und Bezahlung von FĂ€hrtickets ĂŒber die VertriebskanĂ€le von Scandlines gilt der Kauf erst als abgeschlossen, wenn die Zahlung vollstĂ€ndig erfolgt ist und die BuchungsbestĂ€tigung druckfertig auf dem Bildschirm angezeigt, ĂŒber den Kundenservice versendet oder im Hafen ausgedruckt wird.
    • Es wird kein physisches Ticket ausgestellt, sondern Sie erhalten die BuchungsbestĂ€tigung als E-Mail. Denken Sie daran, Ihre BuchungsbestĂ€tigung zum Check-In im Hafen mitzubringen. Sollten Sie Ihre BuchungsbestĂ€tigung verloren haben, können Sie Scandlines telefonisch erreichen unter +49 (0) 381 - 77 88 77 66.
    • Jede BuchungsbestĂ€tigung beinhaltet eine eindeutige Buchungsnummer, die nur einmalig verwendet werden kann. Bewahren Sie daher Ihre BuchungsbestĂ€tigung gut auf. Das ist Ihr Nachweis, dass die Zahlung fĂŒr die ausgewĂ€hlte Überfahrt und den ausgewĂ€hlten Ticket tarif abgeschlossen ist.
    • Beim Check-In erhalten Sie nach Vorlage der BuchungsbestĂ€tigung Ihr FĂ€hrticket. Ihr FĂ€hrticket muss auch fĂŒr den Kauf von Zigaretten vorgezeigt werden. Wenn Ihr FĂ€hrticket weitere Zusatzleistungen als die Überfahrt enthĂ€lt, erhalten Sie Ihre Voucher beim Check-In.
    • Die Zahlung fĂŒr Ihr Ticket wird bei Versand der BuchungsbestĂ€tigung von Ihrer Karte abgebucht. Sie zahlen nur fĂŒr das, was Sie bei Ihrem Kauf freigegeben haben.
    • Alle Preise sind in Euro.
    • Wenn Sie ein Ticket in DĂ€nemark oder Deutschland kaufen, gelten die Preise und WĂ€hrungen des jeweiligen Landes.
    • Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, GebĂŒhren, Steuern usw.
    • Die angegebenen Preise gelten fĂŒr einen Pkw bis 6 m LĂ€nge inkl. bis zu 9 Personen, sofern nicht anders angegeben.
    • FĂŒr Fahrzeuge ĂŒber 6 m LĂ€nge wird der LĂ€ngenzuschlag automatisch berechnet, wenn Sie Ihr Ticket buchen und betrĂ€gt 30 € pro laufende 2 Meter.
  • Der Treibstoffzuschlag wird auf FĂ€hrtickets fĂŒr Autos und Campingfahrzeuge aufgeschlagen, um die steigenden Treibstoffkosten teilweise zu decken.

    Der Treibstoffzuschlag gilt pro Fahrzeug und Überfahrt auf unseren beiden Routen:

    • Puttgarden–RĂždby: EUR 1,50 €
    • Rostock–Gedser: EUR 5,50 €

    Beachten Sie, dass der Treibstoffzuschlag pro Überfahrt zu Buche schlĂ€gt, sodass eine Hin- und RĂŒckfahrkart doppelt berechnet wird – einmal fĂŒr die Hinfahrt und einmal fĂŒr die RĂŒckfahrt.

    Der Treibstoffzuschlag gilt fĂŒr Tickets fĂŒr Autos und Campingfahrzeuge, die mit Abfahrt ab einschließlich 2. Januar 2023 gebucht werden.

    Auf den Treibstoffzuschlag erhalten Sie keine SMILE-Punkte.

  • In den meisten HĂ€fen können Sie mit VISA, American Express, Eurocard, MasterCard und Dankort zahlen. Abweichungen können zutreffen.

    Folgendes gilt fĂŒr die Zahlung mit EC-Karte:

    • Sie sind immer gegen Missbrauch geschĂŒtzt.
    • Sie haben die Möglichkeit, eine Zahlung abzulehnen, wenn Sie Ihre Abrechnung erhalten.
    • Sie haben keine Selbsthaftung im Falle eines Missbrauches Ihrer Karte in einem durch SSL (Secure Socket Layer) abgesicherten Online-Bezahlsystems. Die Daten, die Sie in Zusammenhang mit Ihrem Kauf ĂŒbermitteln, die mit Kartenzahlung erfolgen, sind verschlĂŒsselt (SSL), sodass diese lediglich von unserem Zahlungsanbieter ausgelesen werden. Weder Scandlines noch anderen ist es möglich die Daten zu lesen.
      Je nach Kartentyp wird eine KartengebĂŒhr erhoben.
    • Außerhalb der EU / EWR ausgestellte private Bezahlkarten: 2,8%
    • Firmenkarte ausgestellt innerhalb oder außerhalb der EU / des EWR: 2,8%
  • Bei Scandlines können Sie in einer Check-In-Spur mit manueller Bedienung in bar bezahlen.

  • Bei Zahlung per Bizz wird der Ticketbetrag nachtrĂ€glich vom registrierten Bankkonto des Kunden abgebucht bzw. wird der Ticketpreis ĂŒber den Bezahldienst (PBS, Autogiro) abgebucht.

    • Mahlzeiten an Bord, die der Fahrgast bereits online oder im Scandlines Kundenservice mitgebucht hat, werden in die Scandlines FĂ€hrbuchung aufgenommen. Bei Vorlage der Buchungsnummer beim Check-in im Hafen wird fĂŒr diese Zusatzbuchungen ein Essens-Voucher ausgestellt. Der Voucher ist das Zahlungsmittel fĂŒr das vorausbestellte Essen an Bord und ist beim Personal des jeweiligen Restaurants an Bord einzulösen.

    • Die BuchungsbestĂ€tigung oder das FĂ€hrticket allein werden nicht als Zahlungsmittel an Bord akzeptiert.
      Vergessene oder verlorene Essens-Voucher werden nicht erstattet, und es ist auch nicht möglich, den reservierten Tisch und die vorgebuchte Mahlzeit an Bord ohne den gĂŒltigen Voucher zu erhalten.

    • Um den reservierten Tisch in Anspruch zu nehmen, lösen Sie Ihren Voucher bitte spĂ€testens 15 Minuten nach Abfahrt der Route Rostock-Gedser und nicht spĂ€ter als 10 Minuten nach Abfahrt auf Puttgarden-Rödby im Restaurant ein. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Tischreservierung und Sie werden in der ĂŒblichen Wartereihe einem Tisch zugewiesen. Der Essens-Voucher behĂ€lt jedoch nach wie vor seine volle GĂŒltigkeit fĂŒr die gebuchte Verpflegung an Bord.

    • Wenn Ihr FĂ€hrtarif eine Umbuchung zulĂ€sst und Sie alle Bedingungen fĂŒr eine Umbuchung erfĂŒllen, wird auch Ihr Essens-Voucher umgebucht. Bei Umbuchung auf eine Abfahrt mit einem höheren Preis fĂŒr vorbestellte Mahlzeiten, ist die Preisdifferenz beim Check-in im Hafen zu bezahlen. Dies ist nur auf der manuell bedienten Fahrspur möglich. RĂŒckerstattungen im Zusammenhang mit einer Umbuchung auf eine Abfahrt mit einem niedrigeren Preis fĂŒr vorbestellte Mahlzeiten können nur durch spĂ€tere Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice erfolgen. In diesem Fall mĂŒssen der Erstattungsantrag inkl. entsprechende Unterlagen spĂ€testens einen Monat nach dem Abreisetag beim Kundenservice eingegangen sein.

    • Wenn Sie Ihre vorgebuchten Mahlzeiten generell nicht in Anspruch nehmen wollen und eine RĂŒckerstattung erhalten möchten, mĂŒssen Sie dies vor Antritt der auf Ihrer BuchungsbestĂ€tigung angegeben Fahrt unserem Kundenservice mitteilen. Erfolgt die Anfrage nach dieser Frist, erlischt die Widerrufsmöglichkeit und Ihr Essens-Voucher verfĂ€llt.

    • Wenn Sie Essen vorbestellt haben und bei einer Überfahrt mitfahren, bei der die Scandlines Kitchen oder das Scandlines Kitchen Buffet geschlossen ist, können Sie Ihren Essens-Voucher in den anderen Restaurants an Bord einlösen oder Sie können den Betrag fĂŒr Ihren ungenutzten Essens-Voucher zurĂŒckerstattet bekommen, indem Sie den Kundenservice kontaktieren. Hier finden Sie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Kundenservices. Bitte beachten Sie, dass Sie den Betrag Ihres Essens-Vouchers nur dann erstattet bekommen, wenn Sie Ihren Voucher an Bord noch nicht verwendet haben. Wir erstatten nur ungenutzte Essens-Voucher.

    • Wenn Sie FrĂŒhstĂŒck vorbestellt haben, aber zu einem spĂ€teren Zeitpunkt reisen, zu dem bereits Mittag- oder Abendessen serviert wird, muss der Differenzbetrag hierfĂŒr im Restaurant an Bord bezahlt werden.

       

SMILE

  • Mit der Anmeldung fĂŒr das SMILE-Programm akzeptieren Sie die nachfolgenden Mitgliedschaftsbedingungen fĂŒr SMILE. 

    1. Kartenaussteller

    Ihr Vertragspartner und Kartenaussteller fĂŒr die SMILE-Mitgliedskarte ist Scandlines Danmark ApS (nachfolgend „Scandlines“).

    2. Beschreibung von SMILE

    Die SMILE-Karte ist eine Mitgliedskarte ohne Kreditfunktion. Das SMILE-Programm ermöglicht das Sammeln von Bonuspunkten auf der Grundlage Ihrer KĂ€ufe auf www.scandlines.de und den ĂŒbrigen Websites von Scandlines, in den TicketbĂŒros von Scandlines, an Bord der Scandlines-FĂ€hren sowie in den Scandlines-BorderShops. Außerdem erhalten Sie besondere Mitgliedervorteile und Mitgliederangebote bei Scandlines und seinen eventuellen Kooperationspartnern.

    3. Mitgliedschaft

    Die SMILE-Karte ist kostenlos und kann von allen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres (20 Jahre fĂŒr Personen mit Wohnsitz in Schweden) erworben werden. Auf Nachfrage von Scandlines mĂŒssen Alter und Wohnort dokumentiert werden können.

    Die SMILE-Karte ist persönlich und nicht auf andere ĂŒbertragbar. Sie kann nur von Privatpersonen erworben werden und gilt nicht fĂŒr Unternehmen. Eine SMILE-Mitgliedschaft setzt voraus, dass Sie eine E-Mail-Adresse haben, da die Mitgliedschaft auf elektronischer Kommunikation basiert. Die SMILE-Karte ist erst nach ihrer Aktivierung gĂŒltig. Die Aktivierung erfolgt durch Registrierung der SMILE-Mitgliedschaft auf den Karteninhaber. Die Registrierung erfolgt auf www.scandlines.de/smile, an einem SMILE-Terminal an Bord einer Scandlines-FĂ€hre oder in einem BorderShop in Rostock oder Puttgarden. 

    DarĂŒber hinaus können Sie die SMILE-Mitgliedschaft auch aktivieren, indem Sie die Scandlines App in Google Play oder im App Store herunterladen und sich mit Ihren SMILE-Daten anmelden.  

    4. Mitgliedschaftsstufen

    Das SMILE-Programm umfasst zwei Mitgliedschaftsstufen. Die Grundstufe ist SMILE. Diese können die Mitglieder fĂŒr einen Zeitraum von 12 Monaten fĂŒr 5.000 Punkte auf SMILE+ upgraden und erhalten damit weitere Vorteile und können höhere PunktesĂ€tze sammeln. Als SMILE+-Mitglied sammeln Sie bei EinkĂ€ufen an Bord unserer FĂ€hren und im BorderShop die doppelte Anzahl Punkte. Beim Kauf von Tickets wird nicht die doppelte Anzahl Punkte gesammelt – unabhĂ€ngig vom Tickettyp. 

    Weitere Informationen ĂŒber die Vorteile einer SMILE+-Mitgliedschaft erhalten Sie auf www.scandlines.de/smile. Wird die SMILE+-Mitgliedschaft vor Ablauf der 12 Monate nicht erneuert, wird sie automatisch in eine SMILE-Mitgliedschaft umgewandelt. 

    5. Sammeln von Punkten

    Mithilfe der SMILE-Karte können bei jedem Online-Kauf auf www.scandlines.de und den ĂŒbrigen Websites von Scandlines, in den TicketbĂŒros von Scandlines, an Bord der Scandlines-FĂ€hren sowie in den Scandlines-BorderShops Punkte gesammelt werden. Beim Kauf von Tickets fĂŒr die Strecke Helsingör-Helsingborg, FußgĂ€ngertickets, Fahrradtickets, Bustickets, LKW-Tickets, Zeitschriften, Zeitungen und Tabakprodukten, als auch in Schweden erworbene Tickets können keine Punkte gesammelt werden.

    Die jeweils geltenden SĂ€tze fĂŒr das Sammeln von Punkten fĂŒr bestimmte Waren können auf www.scandlines.de/smile eingesehen werden.

    Jeder Punkt hat einen Wert von 0,01 DKK.

    Punkte werden nach dem folgenden Schema gesammelt:

    • 0,5–1 Punkte pro 1 DKK fĂŒr EinkĂ€ufe (an Bord der FĂ€hre und im BorderShop)
    • 3 Punkte pro 1 DKK fĂŒr Early Booker-Tickets und Tagestickets
    • 7 Punkte pro 1 DKK fĂŒr Standard-Tickets
    • 10 Punkte pro 1 DKK fĂŒr Flex-Tickets.

    FĂŒr GebĂŒhren oder dergleichen gibt es keine Punkte. 

    Punkte werden bei EinkĂ€ufen durch Vorweisen der SMILE-Karte gesammelt. Bei Online-KĂ€ufen werden die Punkte automatisch gesammelt, wenn Sie als SMILE-Mitglied eingeloggt sind. Erfahren Sie in Absatz 7 mehr ĂŒber das Nachtragen von Punkten. Falls Sie Ihre SMILE-Karte nicht dabei haben, können Sie eine temporĂ€re Karte erstellen lassen und diese an der Kasse vorzeigen, um die gesammelten Punkte zu registrieren. Diese Punkte können Sie innerhalb von 4 Wochen von der zeitweiligen Karte auf Ihre SMILE-Karte ĂŒbertragen. Auf einer zeitweiligen Karte registrierte Punkte haben eine GĂŒltigkeit von 4 Wochen ab Registrierungsdatum und werden dann ohne vorherige AnkĂŒndigung ungĂŒltig.

    Ihre gesammelten SMILE-Punkte können Sie auf www.scandlines.de/smile unter dem MenĂŒpunkt ‚Meine Seite‘ einsehen.

    6. Verwendung der Bonuspunkte

    Die SMILE-Punkte lassen sich entweder zum Upgrade auf die unter Pkt. 4 beschriebene SMILE+-Mitgliedschaft oder als Bezahlung beim Kauf von Tickets, zum Einkaufen an Bord der Scandlines-FĂ€hren, in den Scandlines-BorderShops oder bei unseren eventuellen Kooperationspartnern verwenden.

    Falls nicht ausdrĂŒcklich etwas anderes angegeben ist, können die Punkte auch in Kombination mit einer Geldzahlung verwendet werden.

    Sie können in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben fĂŒr Bezahldienste und den elektronischen Zahlungsverkehr (der Zahlungsdienstrichtlinie) ein Cashback Ihrer Punkte beantragen. Scandlines verlangt eine GebĂŒhr, die zum aktuellen Zeitpunkt 100 DKK pro Cashback betrĂ€gt. Mit Punkten oder einer Kombination aus Punkten und Geld bezahlte Tickets können gemĂ€ĂŸ den fĂŒr die jeweilige Ticketart geltenden Änderungs- und Erstattungsregeln geĂ€ndert bzw. rĂŒckerstattet werden.

    Bei RĂŒckerstattung und Änderung von mit Punkten oder einer Kombination aus Punkten und Geld bezahlten Tickets werden neben dem Geldbetrag auch die verwendeten Punkte rĂŒckerstattet. Bei KĂ€ufen, die mit SMILE-Punkten bezahlt werden, werden keine Punkte gesammelt.

    Das SMILE-Punkte-Ticket

    SMILE-Mitglieder haben exklusiv die Möglichkeit, SMILE-Punkte-Tickets zu kaufen, wenn sie mindestens 20.000 Punkte gesammelt haben. FĂŒr dieses Ticket gelten einige besondere Bedingungen. 

    • Das Ticket kann fĂŒr 25.000 Punkte gekauft werden und hat einen Wert von 549 DKK.
    • Das Ticket kann nicht umgebucht werden und es kann kein Stornierungsservice hinzugekauft werden.
    • Das Ticket kann entsprechend den geltenden Ticketbedingungen innerhalb von 24 Stunden zurĂŒckgegeben werden.
    • Das Ticket kann nur online erworben werden und wird Ihnen erst dann angeboten, wenn Sie 25.000 Punkte oder mehr gesammelt haben.
    • Der Preis fĂŒr das Ticket gilt unabhĂ€ngig davon, ob die Strecke Gedser-Rostock oder RĂždby-Puttgarden gewĂ€hlt wird, und unabhĂ€ngig von der Saison.
    • FĂŒr den Kauf des Tickets wird eine GebĂŒhr von 25 DKK erhoben. Die GebĂŒhr wird bei einer etwaigen TicketrĂŒckgabe nicht erstattet. 

    Die SMILE-RĂŒckfahrkarte

    Wenn Sie ein SMILE-Punkte-Ticket gekauft haben, erhalten Sie zudem die Möglichkeit, eine SMILE-RĂŒckfahrkarte zu kaufen. FĂŒr dieses Ticket gelten die folgenden Bedingungen:

    • Der Preis fĂŒr das Ticket betrĂ€gt 549 DKK.
    • Das Ticket kann nicht umgebucht werden und es kann kein Stornierungsservice hinzugekauft werden.
    • Das Ticket kann entsprechend den geltenden Ticketbedingungen innerhalb von 24 Stunden zurĂŒckgegeben werden.
    • Das Ticket kann nur online erworben werden und wird Ihnen nur dann angeboten, wenn Sie ein SMILE-Punkte-Ticket fĂŒr die Hinreise gewĂ€hlt haben.
    • Der Preis fĂŒr das Ticket gilt unabhĂ€ngig davon, ob die Strecke Gedser-Rostock oder RĂždby-Puttgarden gewĂ€hlt wird, und unabhĂ€ngig von der Saison.

    7. SMILE-Punkte Nachtragen Lassen

    Es können auch dann SMILE-Punkte gesammelt werden, wenn der Kauf ohne die Verwendung Ihrer SMILE-KARTE  erfolgt ist. Um Punkte nachtragen zu lassen, gelten in diesem Fall die folgenden Bedingungen:

    • Es muss eine E-Mail mit Ihrer E-Mail-Adresse mit einem Bild der entsprechenden Quittung an smile@scandlines.com gesendet werden.
    • Die Anfrage an den Kundendienst muss innerhalb einer Woche nach dem Kaufdatum erfolgen.
    • Wenn Punkte fĂŒr EinkĂ€ufe an Bord der FĂ€hre und im BorderShop nachgetragen werden, werden pro 1 DKK 0,5 Punkte gesammelt.
    • Es können maximal 3 Mal pro Kalenderjahr Nachtragungen fĂŒr Punkte beantragt werden.

    8. GĂŒltigkeit und Verfallen von Punkten

    Punkte, die vor der Aktivierung der SMILE-Karte gesammelt wurden, siehe Pkt. 3, werden nur dann gĂŒltig, wenn die Aktivierung und Registrierung innerhalb von 4 Wochen nach dem Sammeln der Punkte erfolgt.

    Außerdem verfallen gesammelte Punkte, wenn sie nicht innerhalb von 36 Monaten ab dem Datum, an dem die jeweiligen Punkte gesammelt wurden, verwendet werden. Durch Verwendung der SMILE-Karte an Bord der FĂ€hre, im BorderShop oder fĂŒr den Kauf eines Tickets kann die GĂŒltigkeit der Punkte jedoch verlĂ€ngert werden. Wenn die SMILE-Karte wĂ€hrend der GĂŒltigkeitsdauer der Punkte verwendet wird, dann wird die GĂŒltigkeit aller Punkte auf dem Konto automatisch um 24 Monate verlĂ€ngert. 

    9. Weitere Vorteile 

    Neben der Möglichkeit des Sammelns von Punkten bietet die SMILE- und SMILE+-Mitgliedschaft eine Reihe weiterer Vorteile. 

    10. Beendigung der Mitgliedschaft, Löschen des SMILE-Kontos, Beendigung des SMILE-Programms

    Sie können sich jederzeit vom SMILE-Programm abmelden, indem Sie dies Scandlines schriftlich mitteilen. Eine E-Mail oder ein Fax sind dazu ausreichend. Sofern die Abmeldung nicht aus den unter Pkt. 11 aufgefĂŒhrten GrĂŒnden erfolgt, behalten die gesammelten Punkte ĂŒber einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Eingang der Abmeldung ihre GĂŒltigkeit – außer die GĂŒltigkeit lĂ€uft gemĂ€ĂŸ Pkt. 8 frĂŒher ab. Im Fall einer Abmeldung sind Sie verpflichtet, die SMILE-Karte zu vernichten oder an Scandlines zurĂŒckzugeben, wenn sich keine gĂŒltigen Punkte mehr auf der Karte befinden.

    Wenn Sie Ihr SMILE-Konto löschen, wird Ihre Mitgliedschaft automatisch beendet und Sie können dann Ihre SMILE-Karte nicht mehr verwenden. Gleichzeitig verlieren Sie alle gesammelten Punkte, die auf Ihrer SMILE-Karte registriert bzw. damit verbunden sind. Auch in diesem Fall mĂŒssen Sie Ihre SMILE-Karte gleich nach der Löschung Ihrer Daten an Scandlines zurĂŒckgeben oder vernichten.

    Ihre Mitgliedschaft endet ferner automatisch zwölf Monate nach Verfallen der Punkte (dazu siehe Pkt. 8).  

    Scandlines kann jederzeit mit einer zweimonatigen AnkĂŒndigungsfrist das SMILE-Programm beenden. Wenn Scandlines das SMILE-Programm beendet, werden die gesammelten Punkte mit der Beendigung des SMILE-Programms ungĂŒltig. Mitglieder werden darĂŒber per E-Mail sowie auf 
    www.scandlines.de informiert.

    Wenn SMILE als Folge von Gesetzgebung, Gerichtsentscheidung, Behördenentscheidung oder aus Ă€hnlichen GrĂŒnden beendet wird, geschieht dies sofort und fristlos und die gesammelten Punkte verlieren gleichzeitig ihre GĂŒltigkeit, ohne dass Scandlines dafĂŒr eine EntschĂ€digung irgendeiner Art zu zahlen hĂ€tte.

    11. Missbrauch und Ausschluss

    Scandlines behĂ€lt sich das Recht vor, im Falle eines Missbrauchs der Mitgliedschaft ein Mitglied dauerhaft vom SMILE-Programm auszuschließen. In diesem Fall werden bis dahin gesammelte, aber noch nicht verwendete Punkte auf dem Konto des Mitglieds gleichzeitig mit der Mitteilung ĂŒber den Ausschluss des Mitglieds gelöscht. Im Falle eines Missbrauchs kann Scandlines dem Mitglied den Zugang zu Firmeneinrichtungen von Scandlines und seinen Konzerngesellschaften* verweigern.

    Beispiele fĂŒr einen Missbrauch: Illegales Verhalten wie Betrug oder Betrugsversuch, inakzeptables Verhalten gegenĂŒber Scandlines oder Konzerngesellschaften von Scandlines*, Partnern, Mitarbeitern oder Passagieren von Scandlines sowie die Verletzung dieser Mitgliedschaftsbedingungen oder Verhaltensweisen, die darĂŒber hinaus von Scandlines als unmoralisch oder unethisch betrachtet werden.

    Scandlines behĂ€lt sich außerdem das Recht vor, das Sammeln von Punkten im Zusammenhang mit einer stornierten Buchung oder dem unpassenden Gebrauch der Mitgliedschaft zu annullieren.

    Im Falle eines Ausschlusses ist das Mitglied verpflichtet, Scandlines die SMILE-Karte auf Verlangen auszuhĂ€ndigen oder die SMILE-Karte schnellstmöglich an Scandlines zurĂŒckzusenden.

    12. Verlorene Karte

    Falls Sie Ihre SMILE-Karte verloren haben oder sie gestohlen wurde, werden Sie gebeten, die Karte schnellstmöglich auf www.scandlines.de/smile zu sperren und eine neue Karte zu beantragen. Von einer gestohlenen oder verlorenen SMILE-Karte zwischenzeitlich verwendete Punkte gelten als verwendet und werden nicht zurĂŒckerstattet. Die SMILE-Karte ist auch immer ĂŒber die Scandlines-App verwendbar, indem Sie die Scandlines-App ĂŒber Google Play oder den App Store herunterladen. Dies erfordert eine Anmeldung. 

    13. Personenbezogene Daten

    Scandlines, einschließlich der entsprechenden Unternehmen der Scandlines-Gruppe*, ist verantwortlich dafĂŒr, dass der Umgang mit Ihren persönlichen Daten in Übereinstimmung mit den jeweils aktuellen verbindlichen Regeln fĂŒr den Schutz personenbezogener Daten und in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen erfolgt, die Sie auf www.scandlines.de/bedingungen-und-verordnungen/datenschutz nachlesen können. Scandlines und die entsprechenden Unternehmen in der Scandlines-Gruppe* sind nach den geltenden Vorschriften fĂŒr den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich.

    14. Sonstige Bestimmungen

    Alle Waren und Dienstleistungen, die in SMILE enthalten sind, bzw. ganz oder teilweise mit Punkten bezahlt werden, unterliegen den fĂŒr die jeweilige Ware/Dienstleistung geltenden Regeln und Bestimmungen. FĂŒr mit Punkten bezahlte Reisen gelten somit die Beförderungs- und Verkaufsbestimmungen von Scandlines, die auf www.scandlines.de eingesehen werden können. 

    Scandlines behĂ€lt sich das Recht vor, diese Mitgliedschaftsbedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen mit einer Frist von zwei Monaten zu Ă€ndern. Über wesentliche Änderungen wird Scandlines Sie per E-Mail informieren. Erfolgt nach dem Erhalt dieser Benachrichtigung eine weitere Verwendung Ihrer SMILE-Karte durch Sie, gelten diese Änderungen als durch Sie akzeptiert, sofern Sie nicht spĂ€testens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung von Scandlines schriftlich Einspruch dagegen erhoben haben. Dies geht auch aus der Mitteilung hervor, die Sie in Bezug auf die Änderungen erhalten. Falls Sie die Änderungen nicht akzeptieren, wird Ihre Mitgliedschaft gemĂ€ĂŸ Pkt. 10 beendet. Die neuen Regelungen gelten jedoch fĂŒr die Punkte, die Sie bis dahin gesammelt haben und die gemĂ€ĂŸ Pkt. 10 noch 6 Monate nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft Ihre GĂŒltigkeit behalten. 

    Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Mitgliedschaftsbedingungen durch eine zustĂ€ndige Behörde oder rechtliche Instanz fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€rt werden, berĂŒhrt dies nicht die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen. 

    Diese Mitgliedschaftsbedingungen ersetzen alle frĂŒheren Ausgaben der Mitgliedschaftsbedingungen fĂŒr SMILE.

    15. Geltendes Recht

    Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaftsbedingungen ergeben, werden von dÀnischen Gerichten nach dÀnischem Recht entschieden. 

    *Scandlines Danmark ApS, Scandlines Catering ApS, Scandlines Deutschland GmbH, Scandlines BorderShop Rostock GmbH, Scandlines BorderShop Puttgarden GmbH.

    Februar 2021

  • Mit der Anmeldung fĂŒr das SMILE-Programm akzeptieren Sie die nachfolgenden Mitgliedschaftsbedingungen fĂŒr SMILE.

    1. Kartenaussteller

    Ihr Vertragspartner und Kartenaussteller fĂŒr die SMILE-Mitgliedskarte ist Scandlines Danmark ApS (nachfolgend „Scandlines“).

    2. Beschreibung von SMILE

    Die SMILE-Karte ist eine Mitgliedskarte ohne Kreditfunktion. Als Mitglied können Sie im SMILE-Programm auf der Grundlage Ihrer KĂ€ufe auf www.scandlines.de und den ĂŒbrigen Websites von Scandlines, in den TicketbĂŒros von Scandlines, an Bord der Scandlines-FĂ€hren sowie in den Scandlines BorderShops Bonuspunkte sammeln. Außerdem erhalten Sie besondere Mitgliedervorteile und Mitgliederangebote bei Scandlines und gegebenenfalls bei Kooperationspartnern von Scandlines.

    3. Mitgliedschaft

    Die SMILE-Karte ist kostenlos und kann von allen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres (20 Jahre fĂŒr Personen mit Wohnsitz in Schweden) erworben werden. Auf Nachfrage von Scandlines mĂŒssen Alter und Wohnort nachgewiesen werden können.

    Die SMILE-Karte ist persönlich und nicht auf andere ĂŒbertragbar. Sie kann nur von Privatpersonen erworben werden und gilt nicht fĂŒr Unternehmen. Eine SMILE-Mitgliedschaft setzt voraus, dass Sie eine E-Mail-Adresse haben, da die Mitgliedschaft auf elektronischer Kommunikation basiert.

    Sie können sich fĂŒr das SMILE-Programm auf unserer Website www.scandlines.de/smile registrieren. DarĂŒber hinaus können Sie sich ĂŒber die Scandlines App, erhĂ€ltlich ĂŒber Google Play oder im App Store, als SMILE-Mitglied registrieren. 

    4. Mitgliedschaftsstufen

    Das SMILE-Programm umfasst zwei Mitgliedschaftsstufen, SMILE und SMILE+ (sofern nicht ausdrĂŒcklich zwischen ihnen unterschieden wird, werden beide Mitgliedschaftsstufen nachstehend zusammen als „SMILE“ bezeichnet). Die Stufe SMILE+ steht nicht zum Erwerb mehr zur VerfĂŒgung und kann damit weder von neuen noch bestehenden Mitgliedern erworben werden. Allerdings bleibt die Stufe fĂŒr Bestands-SMILE+-Mitglieder bis zu ihrem automatischen Ablauf nach 12 Monaten ab dem Datum ihres Erwerbs in Kraft. Nach Ablauf der SMILE+-Mitgliedschaft wird die Mitgliedschaft als SMILE-Mitgliedschaft fortgefĂŒhrt

    WÀhrend der Dauer der SMILE+-Mitgliedschaft sammeln Sie bei EinkÀufen an Bord unserer FÀhren und im BorderShop zusÀtzliche Punkte. Beim Kauf von Tickets werden keine Zusatzpunkte gesammelt; dies gilt unabhÀngig von der Art des Tickets. 

    Weitere Informationen ĂŒber die Vorteile einer SMILE-Mitgliedschaft erhalten Sie auf www.scandlines.de/smile.

    5. Sammeln von Punkten

    Mithilfe der Scandlines App oder der SMILE-Karte können bei jedem Online-Kauf von Waren oder Dienstleistungen auf www.scandlines.de und den ĂŒbrigen Websites von Scandlines, in den TicketbĂŒros von Scandlines, an Bord der Scandlines-FĂ€hren sowie in den Scandlines-BorderShops Punkte gesammelt werden. Beim Kauf von Tickets fĂŒr die Strecke Helsingör-Helsingborg, FußgĂ€ngertickets, Fahrradtickets, Bustickets, LKW-Tickets, Zeitschriften, Zeitungen und Tabakprodukten können keine Punkte gesammelt werden.

    Die jeweils geltenden SĂ€tze fĂŒr das Sammeln von Punkten fĂŒr die jeweiligen Produkte können auf www.scandlines.de/smile eingesehen werden.

    Jeder Punkt hat einen Wert von 0,01 DKK; fĂŒr die oben genannten KĂ€ufe wird ein halber Punkt (0,5) pro 1 DKK erworben.

    FĂŒr GebĂŒhren oder AufschlĂ€ge etc. gibt es keine Punkte. 

    Punkte werden bei der Bezahlung durch das Vorweisen der SMILE-Karte oder durch die Nutzung des SMILE-Bereichs in der Scandlines App gesammelt und werden Ihnen automatisch gutgeschrieben, wenn Sie als SMILE-Mitglied eingeloggt sind und auf einer der Websites von Scandlines KÀufe tÀtigen.

    Den Status Ihrer gesammelten SMILE-Punkte können Sie auf www.scandlines.de/smile oder unmittelbar im SMILE-Bereich in der Scandlines App einsehen.

    6. Verwendung der Punkte

    Die SMILE-Punkte können fĂŒr die Bezahlung von Tickets, zum Einkaufen an Bord der Scandlines-FĂ€hren oder in den Scandlines-BorderShops genutzt werden.

    Falls nicht ausdrĂŒcklich etwas anderes angegeben ist, können die Punkte auch in Kombination mit einer Geldzahlung verwendet werden.

    Sie können in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben fĂŒr Bezahldienste und den elektronischen Zahlungsverkehr fĂŒr die Dauer von bis zu einem Jahr nach Ablauf Ihrer Punkte ein Cashback dieser Punkte beantragen. Scandlines verlangt dafĂŒr eine GebĂŒhr in Höhe von derzeit 25 DKK pro Cashback, es sei denn, das Cashback wird nach Ablauf der Punkte beantragt. Mit Punkten oder einer Kombination aus Punkten und Geld bezahlte Tickets können gemĂ€ĂŸ den fĂŒr die jeweilige Ticketart geltenden Änderungs- und Erstattungsregeln geĂ€ndert bzw. rĂŒckerstattet werden.

    Bitte beachten Sie, dass bei RĂŒckerstattung und Änderung von mit Punkten oder einer Kombination aus Punkten und Geld bezahlten Tickets die auf den Kauf verwendeten Punkte vor der Geldzahlung rĂŒckerstattet werden.
    Bei KĂ€ufen, die mit SMILE-Punkten bezahlt werden, werden keine Punkte gesammelt.

    Das SMILE-Punkte-Ticket

    SMILE-Mitglieder haben exklusiv die Möglichkeit, SMILE-Punkte-Tickets zu kaufen, wenn sie mindestens 25.000 Punkte gesammelt haben. FĂŒr dieses Ticket gelten einige besondere Bedingungen. 

    • Das Ticket kann fĂŒr 25.000 Punkte gekauft werden und hat einen Wert von 549 DKK.
    • Das Ticket kann nicht umgebucht werden und es kann kein Stornierungsservice hinzugekauft werden.
    • Das Ticket kann entsprechend den geltenden Ticketbedingungen innerhalb von 24 Stunden zurĂŒckgegeben werden.
    • Das Ticket kann nur online erworben werden und wird Ihnen erst dann angeboten, wenn Sie 25.000 Punkte oder mehr gesammelt haben.
    • Der Preis fĂŒr das Ticket gilt unabhĂ€ngig davon, ob die Strecke Gedser-Rostock oder RĂždby-Puttgarden gewĂ€hlt wird, und unabhĂ€ngig von der Saison.
    • FĂŒr den Kauf des Tickets wird eine GebĂŒhr von 25 DKK erhoben. Die GebĂŒhr wird bei einer etwaigen TicketrĂŒckgabe nicht erstattet. 

    Die SMILE-RĂŒckfahrkarte

    Wenn Sie ein SMILE-Punkte-Ticket gekauft haben, erhalten Sie zudem die Möglichkeit, eine SMILE-RĂŒckfahrkarte zu kaufen. FĂŒr dieses Ticket gelten die folgenden Bedingungen:

    • Der Preis fĂŒr das Ticket betrĂ€gt 549 DKK.
    • Das Ticket kann nicht umgebucht werden und es kann kein Stornierungsservice hinzugekauft werden.
    • Das Ticket kann entsprechend den geltenden Ticketbedingungen innerhalb von 24 Stunden zurĂŒckgegeben werden.
    • Das Ticket kann nur online erworben werden und wird Ihnen nur dann angeboten, wenn Sie ein SMILE-Punkte-Ticket fĂŒr die Hinreise gewĂ€hlt haben.
    • Der Preis fĂŒr das Ticket gilt unabhĂ€ngig davon, ob die Strecke Gedser-Rostock oder RĂždby-Puttgarden gewĂ€hlt wird, und unabhĂ€ngig von der Saison.

    7. GĂŒltigkeit und Verfall von Punkten

    Punkte, die vor der Aktivierung der SMILE-Karte im Wege der Registrierung erworben wurden, siehe Ziffer 3, werden nur dann gĂŒltig, wenn die Aktivierung und Registrierung innerhalb von 4 Wochen nach dem Sammeln der Punkte erfolgt.

    Außerdem verfallen die jeweils gesammelten Punkte, wenn sie nicht innerhalb von 36 Monaten nach dem Datum ihres Erwerbs verwendet werden.

    8. Weitere Vorteile 

    Neben der Möglichkeit des Sammelns von Punkten bietet die SMILE-Mitgliedschaft eine Reihe weiterer Vorteile. Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorteile sind auf www.scandlines.de/smile beschrieben.

    9. Beendigung der Mitgliedschaft, Löschung des SMILE-Kontos, Abmeldung vom SMILE-Programm

    Eine Löschung Ihres SMILE-Kontos oder eine Abmeldung vom SMILE-Programm ist jederzeit möglich; hierzu senden Sie uns bitte eine E-Mail an servicecenter.germany@scandlines.com oder nutzen die entsprechende Funktion in Ihrem Nutzer-Konto auf unserer Website oder in der App. Bei Löschung Ihres SMILE-Kontos oder bei Abmeldung vom SMILE-Programm verfallen Ihre Punkte mit sofortiger Wirkung. Im Fall einer Löschung oder Abmeldung sind Sie verpflichtet, Ihre SMILE-Karte zu vernichten oder an Scandlines zurĂŒckzugeben.

    Scandlines kann jederzeit mit einer einmonatigen AnkĂŒndigungsfrist das SMILE-Programm durch schriftliche Mitteilung beenden. Wenn Scandlines das SMILE-Programm beendet, werden sĂ€mtliche gesammelte Punkte mit der Beendigung des SMILE-Programms ungĂŒltig. Mitglieder werden darĂŒber per E-Mail sowie auf www.scandlines.de informiert.

    Wird SMILE auf Grund der geltenden Gesetze, einer Gerichtsentscheidung, des Bescheids einer Behörde oder aus Ă€hnlichen GrĂŒnden beendet, geschieht dies mit sofortiger Wirkung und fristlos; sĂ€mtliche gesammelte Punkte verlieren mit dieser Beendigung von SMILE ihre GĂŒltigkeit. Die Mitglieder können in diesem Fall gegenĂŒber Scandlines keinerlei EntschĂ€digung geltend machen.

    10. Missbrauch und Ausschluss

    Scandlines behĂ€lt sich das Recht vor, im Falle eines Missbrauchs der Mitgliedschaft ein Mitglied dauerhaft vom SMILE-Programm auszuschließen. In diesem Fall werden bis dahin gesammelte, aber noch nicht verwendete Punkte auf dem Konto des Mitglieds gleichzeitig mit der Mitteilung ĂŒber den Ausschluss des Mitglieds gelöscht. Im Falle eines Missbrauchs kann Scandlines dem Mitglied den Zugang zu Unternehmenseinrichtungen von Scandlines und seinen Konzerngesellschaften* verweigern.

    Beispiele fĂŒr einen Missbrauch: Gesetzeswidriges Verhalten wie Betrug oder Betrugsversuch, inakzeptables Verhalten gegenĂŒber Scandlines oder Konzerngesellschaften von Scandlines*, GeschĂ€ftspartnern, Mitarbeitern oder Passagieren von Scandlines sowie Verstoß gegen die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen oder Verhaltensweisen, die von Scandlines als unangemessen erachtet werden.

    Scandlines behÀlt sich des Weiteren das Recht vor, das Sammeln von Punkten im Zusammenhang mit einer stornierten Buchung oder bei missbrÀuchlicher Nutzung der Mitgliedschaft zu annullieren.

    Im Falle eines Ausschlusses ist das Mitglied verpflichtet, Scandlines die SMILE-Karte auf Verlangen auszuhĂ€ndigen oder die SMILE-Karte schnellstmöglich an Scandlines zurĂŒckzusenden.

    11. Verlorene Karte

    Falls Sie Ihre SMILE-Karte verloren haben oder sie gestohlen wurde, werden Sie gebeten, die Karte schnellstmöglich auf www.scandlines.de/smile zu sperren. Von einer gestohlenen oder verlorenen SMILE-Karte zwischenzeitlich verwendete Punkte gelten als verwendet und werden nicht zurĂŒckerstattet.

    Die SMILE-Karte ist auch immer ĂŒber die Scandlines-App verwendbar, indem Sie die Scandlines-App ĂŒber Google Play oder den App Store herunterladen. Bitte beachten Sie sich zur Verwendung Ihrer SMILE-Karte in der App anmelden mĂŒssen.

    12. Personenbezogene Daten

    Scandlines, einschließlich der entsprechenden Unternehmen der Scandlines-Gruppe*, ist verantwortlich dafĂŒr, dass der Umgang mit Ihren persönlichen Daten entsprechend den jeweils verbindlich geltenden Regeln fĂŒr den Schutz personenbezogener Daten und in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen erfolgt; diese sind auf www.scandlines.de/bedingungen-und-verordnungen/datenschutz einsehbar. Scandlines und die entsprechenden Konzerngesellschaften von Scandlines* sind nach den geltenden Vorschriften die fĂŒr den Schutz personenbezogener Daten verantwortliche Stelle.

    13. Sonstige Bestimmungen

    Alle Waren und Dienstleistungen, die in SMILE enthalten sind, bzw. ganz oder teilweise mit Punkten bezahlt werden, unterliegen den fĂŒr die jeweilige Ware/Dienstleistung geltenden Regeln und Bestimmungen. FĂŒr mit Punkten bezahlte Reisen gelten die Beförderungs- und Verkaufsbestimmungen von Scandlines, die auf www.scandlines.de eingesehen werden können. 

    Scandlines behĂ€lt sich das Recht vor, diese Mitgliedschaftsbedingungen jederzeit und im eigenen Ermessen unter Wahrung einer AnkĂŒndigungsfrist von einem Monat zu Ă€ndern, zu ergĂ€nzen oder zu ĂŒberarbeiten. Über wesentliche Änderungen oder ErgĂ€nzungen der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen wird Scandlines die Mitglieder per E-Mail informieren. Erfolgt nach dem Erhalt dieser Benachrichtigung eine weitere Verwendung Ihrer SMILE-Karte durch Sie, oder kĂŒndigen Sie Ihre SMILE Mitgliedschaft nicht innerhalb eines Monats nach dieser Mitteilung, gelten diese Änderungen als durch Sie akzeptiert. Dies wird in der Mitteilung hervorgehoben, die Sie in Bezug auf die Änderungen erhalten. Falls Sie die Änderungen nicht akzeptieren, wird Ihre Mitgliedschaft von Scandlines ordnungsgemĂ€ĂŸ entsprechend Ziffer 9 beendet.

    Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Mitgliedschaftsbedingungen durch eine zustĂ€ndige Behörde oder durch ein Gericht fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€rt werden, berĂŒhrt dies nicht die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen. 

    Diese Mitgliedschaftsbedingungen ersetzen alle frĂŒheren Versionen der Mitgliedschaftsbedingungen fĂŒr SMILE.

    14. Geltendes Recht

    Jegliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaftsbedingungen ergeben, unterliegen dem Recht des Königreichs DÀnemark und werden von dÀnischen Gerichten entschieden. 

    *Scandlines Danmark ApS, Scandlines Catering ApS, Scandlines Deutschland GmbH, Scandlines BorderShop Rostock GmbH, Scandlines BorderShop Puttgarden GmbH.

    1. MĂ€rz 2023

  • Auf den Treibstoffzuschlag erhalten Sie keine SMILE-Punkte.

EU Vorschriften

  • Hinweis gem. Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) 1177/2010:

    Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschrÀnkter MobilitÀt

    Um

    • geltenden Sicherheitsanforderungen nachzukommen, oder
    • wenn es wegen der Bauart des Fahrgastschiffes oder der Infrastruktur und Einrichtung des Hafens einschließlich der Hafenterminals, nicht möglich ist, das Einschiffen, Ausschiffen oder die Beförderung dieser Person auf sichere oder operationell durchfĂŒhrbare Weise vorzunehmen,

    können sich Beförderer, Reisevermittler und Reiseveranstalter weigern, fĂŒr einen behinderten Menschen oder eine Person mit eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t eine Buchung vorzunehmen, einen Fahrschein auszustellen oder zur VerfĂŒgung zu stellen oder die Person an Bord des Schiffes zu nehmen.

    Die Hilfeleistungen gemĂ€ĂŸ Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 fĂŒr behinderte Menschen und Personen mit eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t durch den Beförderer und Terminalbetreiber setzen voraus, dass

    • eine bestĂ€tigte Buchung fĂŒr die Fahrt vorliegt, und
    • der Hilfsbedarf der Person dem Beförderer oder Terminalbetreiber spĂ€testens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt des Hilfsbedarfs gemeldet wird, und
    • sich die Person in dem Hafen bzw. ausgewiesener Anlaufstelle zu einem vom Beförderer schriftlich angegebenen Zeitpunkt, der höchstens 60 Minuten vor der veröffentlichten Einschiffungszeit liegt, einfindet oder
    • falls keine Einschiffungszeit angegeben wurde, spĂ€testens 60 Minuten vor der fahrplanmĂ€ĂŸigen Abfahrtszeit einfindet.

    Rechte sÀmtlicher FahrgÀste bei Reiseunterbrechung

    1. VerspÀtung um mehr als 90 Minuten oder Annullierung:

    a) Hilfeleistung: In angemessenem VerhĂ€ltnis zur Wartezeit kostenlos Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen, sofern diese verfĂŒgbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind.

    Ein Anspruch auf Hilfeleistung besteht jedoch nicht:

    • fĂŒr FahrgĂ€ste mit offenen Reisedaten, solange keine Abfahrtszeit festgelegt ist, oder
    • fĂŒr FahrgĂ€ste, die vor dem Kauf des Fahrscheins ĂŒber die VerspĂ€tung / Annullierung informiert wurden, oder
    • wenn die VerspĂ€tung / Annullierung auf das Verschulden des Fahrgastes zurĂŒck

    b) Anderweitige Beförderung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frĂŒhestmöglichen Zeitpunkt und ohne Aufpreis, oder

    c) Erstattung des Fahrpreises und ggf. zum frĂŒhestmöglichen Zeitpunkt kostenlose RĂŒckfahrt zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort.

    Ein Anspruch auf anderweitige Beförderung, Erstattung des Fahrpreises oder kostenlose RĂŒckfahrt besteht jedoch nicht:

    • fĂŒr FahrgĂ€ste mit offenen Reisedaten, solange keine Abfahrtszeit festgelegt ist.

    2. VerspÀtung oder Annullierung, die einen Aufenthalt von einer oder mehreren NÀchten oder eine VerlÀngerung des von den FahrgÀsten geplanten Aufenthalts notwendig machen:

    a) wie unter 1. a), und

    b) sofern praktisch durchfĂŒhrbar, kostenlos eine angemessene Unterbringung an Bord oder an Land sowie die Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft. Diese AnsprĂŒche bestehen nicht, wenn

    • Wetterbedingungen zu der VerspĂ€tung / Annullierung fĂŒhrten.

    Die Gesamtkosten der Unterbringung an Land können auf 80 EUR je Fahrgast und Nacht und fĂŒr höchstens drei NĂ€chte beschrĂ€nkt werden.

    c) wie unter 1. b), oder

    d) wie unter 1. c).

    SĂ€mtliche der genannten AnsprĂŒche bestehen jedoch nicht:

    • fĂŒr FahrgĂ€ste mit offenen Reisedaten, solange keine Abfahrtszeit festgelegt ist, oder
    • fĂŒr FahrgĂ€ste, die vor dem Kauf des Fahrscheins ĂŒber die VerspĂ€tung / Annullierung informiert wurden, oder
    • wenn die VerspĂ€tung / Annullierung auf das Verschulden des Fahrgastes zurĂŒck

    3. VerspÀtete Ankunft am Endziel:

    Bei einer verspÀteten Ankunft am Endziel von

    > 1 Stunde bei einer planmĂ€ĂŸigen Fahrtdauer von bis zu 4 Stunden hat der Fahrgast das Recht auf eine EntschĂ€digung in Höhe von mindestens 25 % des Fahrpreises. BetrĂ€gt die VerspĂ€tung das Doppelte der angegebenen Zeiten, betrĂ€gt die EntschĂ€digung 50 % des Fahrpreises.

    Ein Anspruch auf EntschÀdigung besteht jedoch nicht:

    • fĂŒr FahrgĂ€ste mit offenen Reisedaten, solange keine Abfahrtszeit festgelegt ist, oder
    • fĂŒr FahrgĂ€ste, die vor dem Kauf des Fahrscheins ĂŒber die VerspĂ€tung / Annullierung informiert wurden, oder
    • wenn Wetterbedingungen zu der VerspĂ€tung / Annullierung fĂŒhrten, oder
    • wenn die VerspĂ€tung / Annullierung durch außergewöhnliche UmstĂ€nde verursacht wurde.

    Weitere AuskĂŒnfte:

    Weitere AuskĂŒnfte ĂŒber die Verordnung (EU) 1177/2010 erhalten Sie bei der zustĂ€ndigen nationalen Durchsetzungsstelle, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de.

    22. April 2022

    Laden Sie sich hier diese Mitteilung zur EU-Verordnung 1177/2010 als PDF-Datei herunter.

    oder gelangen Sie hier zum Originaldokument.

  • Zusammenfassung der Bestimmungen ĂŒber die Rechte von Reisenden bei UnfĂ€llen auf See[1]

    [Der Beförderer ist verpflichtet, den Reisenden vor oder bei der Abreise zumindest diese Angaben zugĂ€nglich zu machen, falls diese Verordnung fĂŒr die Beförderung gilt. Die Zusammenfassung ist nicht rechtsverbindlich]

    Die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 ĂŒber die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See tritt in den EU- und EWR-Staaten[2] am 31. Dezember 2012 in Kraft. Sie enthĂ€lt Bestimmungen aus dem Athener Übereinkommen von 1974 (in der Fassung des Protokolls von 2002) ĂŒber die Beförderung von Reisenden und ihrem GepĂ€ck auf See.

    Die Verordnung findet Anwendung auf alle Beförderer im internationalen Verkehr, darunter Beförderung zwischen EU-Mitgliedstaaten, und bestimmte Arten inlÀndischer Beförderung, falls:

    -  das Schiff die Flagge eines Mitgliedstaates fĂŒhrt oder in einem Mitgliedstaat registriert ist oder

    - der Beförderungsvertrag in einem Mitgliedstaat geschlossen wurde oder

     

    - nach dem Beförderungsvertrag der Abfahrts- oder der Bestimmungsort in einem Mitgliedstaat liegt.

     

    Sie deckt die Haftung des Beförderers fĂŒr Reisende, ihr GepĂ€ck und ihre Fahrzeuge sowie MobilitĂ€tshilfen bei UnfĂ€llen. 

    Diese Verordnung berĂŒhrt nicht das Recht von Beförderern, ihre Unfallhaftung gemĂ€ĂŸ dem internationalen Übereinkommen von 1976 ĂŒber die BeschrĂ€nkung der Haftung fĂŒr Seeforderungen in der durch das Protokoll von 1996 geĂ€nderten jeweils jĂŒngsten Fassung zu beschrĂ€nken.

    UnfĂ€lle im Sinne der Verordnung sind‚ Schifffahrtsereignisse‘[3] und ‚andere schadensverursachende Ereignisse als Schifffahrtsereignisse‘ wĂ€hrend der Beförderung.

     

    RECHTE DER REISENDEN

     

    Anspruch auf EntschÀdigung bei Tod oder Körperverletzung

    Schifffahrtsereignis: Der Reisende hat Anspruch auf EntschĂ€digung von dem Beförderer oder der Versicherungsgesellschaft des Beförderers von bis zu 250.000 SZR[4] in jedem einzelnen Fall mit Ausnahme von UmstĂ€nden, ĂŒber die der Beförderer nicht Herr ist (d. h. Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Handlungen Dritter). Die EntschĂ€digung kann sich auf 400.000 SZR belaufen, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass der Unfall ohne Fehler oder VersĂ€umnisse von seiner Seite eingetreten ist.

    Andere schadensverursachende Ereignisse als Schifffahrtsereignisse: Der Reisende hat Anspruch auf EntschĂ€digung von dem Beförderer oder der Versicherungsgesellschaft des Beförderers von bis zu 400.000 SZR, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf Fehler oder VersĂ€umnisse seitens des Beförderers zurĂŒckzufĂŒhren ist.

     

    Anspruch auf EntschÀdigung bei Verlust oder BeschÀdigung von KabinengepÀck

    Schifffahrtsereignis: Der Reisende hat Anspruch auf EntschÀdigung vom Beförderer in Höhe von bis zu 2.250 SZR, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass der Unfall ohne Fehler oder VersÀumnisse von seiner Seite eingetreten ist.

    Andere schadensverursachende Ereignisse als Schifffahrtsereignisse: Der Reisende hat Anspruch auf EntschĂ€digung vom Beförderer von bis zu 2.250 SZR, wenn er nachweist, dass das schadensverursachende Ereignis auf Fehler oder VersĂ€umnisse seitens des Beförderers zurĂŒckzufĂŒhren ist.

     

    Anspruch auf EntschÀdigung bei Verlust oder BeschÀdigung von anderem GepÀck als KabinengepÀck

    Der Reisende hat Anspruch auf EntschÀdigung vom Beförderer von bis zu 12.700 SZR (Fahrzeuge, darunter GepÀck, das in oder auf dem Fahrzeug transportiert wird) oder 3.375 SZR (anderes GepÀck), es sei denn, der Beförderer weist nach, dass der Unfall ohne Fehler oder VersÀumnisse von seiner Seite eingetreten ist.

     

    Anspruch auf EntschÀdigung bei Verlust oder BeschÀdigung von WertgegenstÀnden

    Der Reisende hat Anspruch auf EntschÀdigung vom Beförderer von bis zu 3.375 SZR bei Untergang, Verlust oder BeschÀdigung von Geld, Wertpapieren, Gold, Silberwaren, Juwelen, Schmuck und KunstgegenstÀnden, jedoch nur, falls die WertgegenstÀnde nach Vereinbarung beim Beförderer im Hinblick auf die Aufbewahrung hinterlegt worden sind.

     

    Anspruch von Reisenden mit eingeschrÀnkter MobilitÀt auf EntschÀdigung bei Verlust oder BeschÀdigung von MobilitÀtshilfen oder sonstigen besonderen Hilfsmitteln

    Schifffahrtsereignis: Der Reisende hat Anspruch auf EntschÀdigung vom Beförderer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des betreffenden Hilfsmittels oder der Reparaturkosten, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass der Unfall ohne Fehler oder VersÀumnisse von seiner Seite eingetreten ist.

    Andere schadensverursachende Ereignisse als Schifffahrtsereignisse: Der Reisende hat Anspruch auf EntschĂ€digung vom Beförderer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des betreffenden Hilfsmittels oder der Reparaturkosten, wenn er nachweist, dass der Unfall auf Fehler oder VersĂ€umnisse des Beförderers zurĂŒckzufĂŒhren ist.

     

    Anspruch auf Vorschusszahlung bei einem Schifffahrtereignis

    Bei Tod oder Körperverletzung hat der Reisende oder ein anderer Schadensersatzberechtigter Anspruch auf eine Vorschusszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen BedĂŒrfnisse. Die Vorschusszahlung errechnet sich im VerhĂ€ltnis zum erlittenen Verlust oder Schaden und ist binnen 15 Tagen zu leisten. Im Todesfall betrĂ€gt die Zahlung mindestens 21.000 EUR

     

     

    VORGEHENSWEISE UND SONSTIGES

    Schriftliche Anmeldung

    Bei BeschÀdigung des KabinengepÀcks oder sonstigen GepÀcks hat der Reisende den Schaden dem Beförderer fristgerecht[5] mitzuteilen. Andernfalls entfÀllt der Schadensersatzanspruch des Reisenden.

     

    Frist fĂŒr die AusĂŒbung von Rechten der Reisenden

    Im Allgemeinen sind Schadensersatzklagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren beim zustÀndigen Gericht anhÀngig zu machen. Der Zeitpunkt, ab dem die VerjÀhrung lÀuft, hÀngt von der Art des Schadens ab.

     

    Ausnahmen von der Schadensersatzhaftung

    Die Schadensersatzhaftung des Beförderers kann sich mindern, wenn er nachweist, dass Tod oder Körperverletzung eines Reisenden oder Verlust oder BeschĂ€digung des GepĂ€cks des Reisenden auf eigene Fehler oder VersĂ€umnisse des Reisenden zurĂŒckzufĂŒhren sind oder dass diese eine mitwirkende Ursache waren.

    Die einzelnen SchadensersatzhöchstbetrĂ€ge gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf eine Handlung des Beförderers, seiner Bediensteten, Beauftragten oder des ausfĂŒhrenden Beförderers zurĂŒckzufĂŒhren ist, die im Hinblick auf die Verursachung eines derartigen Schadens oder im Wissen des wahrscheinlichen Entstehens eines derartigen Schadens ausgeĂŒbt wurde.

    ---------------------------------------------------------------------

    [1] Die Zusammenfassung wurde gemĂ€ĂŸ Artikel 7 der Verordnung (EG)  Nr. 392/2009 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (Abl L 131, 28.5.2009, S. 24) ĂŒber die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See ausgearbeitet.

    [2] Die Verordnung findet Anwendung auf EWR-Staaten laut Beschluss Nr. 17/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (ABl L 171,

    30.6.2011, S. 15), nachdem die betreffenden EWR-Staaten die einschlÀgigen Mitteilungen abgegeben haben.

    [3] FĂŒr die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ‚Schifffahrtsereignisse’ Schiffbruch, Kentern, Zusammenstoß oder Strandung des Schiffes, Explosion oder Feuer im Schiff oder einen Mangel des Schiffes. Alle sonstigen schadensverursachenden Ereignisse wĂ€hrend der Beförderung gelten in dieser Zusammenfassung als ‚andere schadensverursachende Ereignisse als Schifffahrtsereignisse‘.

    [4] Verlust oder BeschĂ€digung infolge eines Unfalls wird auf der Grundlage von „Rechnungseinheiten“ berechnet, d. h. ”Sonderziehungsrechten” (SZR), die die Mitgliedstaaten des Internationalen WĂ€hrungsfonds (IMF) beim IMF haben (alle EU-Mitgliedstaaten). Angaben ĂŒber die Umrechnungskurse der SZR unter: http://www.imf.org/external/np/exr/facts/SZR.htm. Am 26. November 2012 war 1 SZR = 1,18 EUR. 

    [5] Bei offenkundiger BeschĂ€digung hat bezĂŒglich des KabinengepĂ€cks eine schriftliche Anmeldung vor oder zum Zeitpunkt des Vonbordgehens und bezĂŒglich anderen GepĂ€cks vor oder zum Zeitpunkt der AushĂ€ndigung zu erfolgen. Bei nicht offenkundiger BeschĂ€digung von GepĂ€ck oder beim Verlust von GepĂ€ck hat die schriftliche Anmeldung spĂ€testens 15 Tage nach dem Vonbordgehen oder der AushĂ€ndigung (bzw. bei Verlust der vorgesehenen AushĂ€ndigung) zu erfolgen.

Beschwerdewege und Zollbestimmungen

  • Falls Sie kritische Hinweise haben oder mit einem Produkt bzw. Service von Scandlines nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail an: customerservice.germany@scandlines.com. Bitte teilen Sie uns den genauen Grund mit Angabe von Ort und Zeit und, soweit vorhanden, Ihre Buchungsnummer mit.

    Die EuropÀische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

    Scandlines ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

  • Wenn Sie auf den FĂ€hren Waren grenzĂŒberschreitend kaufen, mĂŒssen Sie sich immer an die Zollbestimmungen halten.

    Reisen Sie von einem anderen EU-Land nach DĂ€nemark oder Deutschland ein, dĂŒrfen Sie Waren fĂŒr den Eigenbedarf mit sich fĂŒhren, ohne dafĂŒr Abgaben zahlen zu mĂŒssen. Dies gilt fĂŒr alle Waren inklusive Tabak, Spirituosen, Bier und Wein.

    Eigenbedarf bedeutet, dass diese Waren nur fĂŒr Sie, Angehörige Ihres Haushalts oder fĂŒr private GĂ€ste bestimmt sind.

    Es gelten jedoch MengenbeschrĂ€nkungen fĂŒr den zollfreien Kauf von Tabak an Bord, welcher nur bei Vorlage der Boarding Card möglich ist.

    Ihr Einkauf darf keinen Anlass zur Vermutung geben, dass der Erwerb zu gewerblichen Zwecken geschieht. Als Verbraucher sollten Sie glaubhaft beweisen können, dass die Waren fĂŒr den eigenen Bedarf bestimmt sind. Im Zweifel entscheidet die DĂ€nische Zoll- und Steuerverwaltung.

    Lesen Sie mehr ĂŒber die Zollbestimmungen und MengenbeschrĂ€nkungen auf Deutsch auf skat.dk.

Sonstiges

Datenschutzhinweise

Siehe unsere Datenschutzhinweise unter scandlines.de/bedingungen-und-verordnungen/datenschutz.