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    § 1 Inhalt und Geltungsbereich

    1.1 Die vorliegenden Vertragsbedingungen beziehen sich auf die Fährdienstleistung in dem definierten Marktsegment.

    1.2 Mit Abschluss dieser Vereinbarung erklärt der Vertragspartner zudem sein Einverständnis dazu, dass Scandlines und mit Scandlines verbundene Unternehmen dem Vertragspartner Newsletter über die in dieser Vereinbarung angegebene E-Mailadresse zusenden. Diese Newsletter können beispielsweise Informationen zu Preisen, Bunkerzuschlägen, Fahrplanänderungen oder zu Angeboten enthalten, die für den Vertragspartner wichtig sind. Der Vertragspartner kann jedoch jederzeit die Einwilligung zur Übersendung dieser Newsletter durch Nachricht an Scandlines widerrufen.

    § 2 Registrierung/Dokumentation

    2.1 Scandlines und mit ihr verbundene Unternehmen werden die Fahrzeuge (Busse)anhand der mit Kundennummer versehene Buchungsbestätigung/Voucher bzw. einer für die zu nutzende Abfahrt gültigen Buchungsnummer (Service-ID) einchecken, die als Beförderungsberechtigung verwendet wird. 

    Wird im Abfahrtshafen ein Check-in mit Kennzeichenerkennung angeboten, kann auch ein für die zu nutzende Abfahrt registriertes Nummernschild als Beförderungsberechtigung verwendet werden.

    Für die Beförderung wird die gültige Buchungsnummer in jedem Fall benötigt. Im jeweiligen Abfahrtshafen wird ein Ticket für die gebuchte Strecke ausgestellt.

    2.2 Alle der in 2.1. genannten Optionen zum Beleg der Beförderungsberechtigung dienen als Nachweis für die Einhaltung dieser vorliegenden Vereinbarung inkl. der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Deren Verwendung ist Voraussetzung für die Gewährung des angegebenen Rabattes.

    2.3 Sollte der Vertragspartner das Kennzeichen seines Fahrzeuges bei der Buchung angegeben haben, um Scandlines´ automatische Kennzeichenerfassung und/oder die automatische Kennzeichenerfassung von Scandlines´ Kooperationspartner(n) zu nutzen, wird Scandlines auch diese Information speichern und erforderlichenfalls an Kooperationspartner weiterleiten. Handelt es sich bei diesem Kennzeichen um personenbezogene Daten, etwa, weil das Fahrzeug auf eine Einzelperson zugelassen ist, so gelten die Bestimmungen für die Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten der Ziffern 2 und 6 der Scandlines-Datenschutzhinweise für Kunden: https://www.scandlines.de/bedingungen-und-verordnungen/datenschutz/datenschutzhinweise-kunden/.

    § 3 Preise; Rechnungslegung

    3.1 Preise basieren auf den jeweils aktuell veröffentlichten Tarifen und Umtauschkursen.
    Sollten sich Preisänderungen aufgrund von Umständen ergeben, die sich außerhalb der Kontrolle durch Scandlines befinden, behält sich Scandlines das Recht auf Änderungen der Tarife vor. Diese Änderungen werden mit einer 14-tägigen Ankündigungsfrist bekannt gegeben. Vor Änderungen der Tarife wird Scandlines entweder ein Preisblatt oder einen Newsletter an den Vertragspartner senden. Informationen über die gültigen Preislisten werden auf der Scandlines Website zur Verfügung stehen.

    3.2 Die Preise beinhalten die Überfahrt mit dem Bus des Vertragspartners, allen Passagieren und dem/n Fahrer(n). Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer sowie sämtliche, als Zuschlag ausgewiesene Gebühren wie z.B. Treibstoffzuschlag (BAF) und Green Investment Rate (GIR). Sämtliche Zuschläge sind hier aktuell aufgeführt: https://www.scandlines.de/bus/preise-bedingungen/zuschlage-gebuhren/

    In den Öresund Tickets ist die Mehrwertsteuer enthalten, welche auf der Rechnung separat ausgewiesen wird. Auf die Mehrwertsteuer wird kein Rabatt gewährt.   


    3.3 Die Rechnungsstellung durch Scandlines erfolgt auf Basis der geltenden Tarife, abzüglich vereinbarter Rabatte. Rabatte werden gemäß den Kriterien für das betreffende Marktsegment, basierend auf dem Bruttoumsatz je Strecke bei Scandlines im vorhergehenden Kalenderjahr berechnet. Bei Neukunden wird der Rabatt auf den für das Kalenderjahr zu erwartenden Bruttoumsatz je Strecke bewilligt.

    3.4 Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der durchführten Buchungen des Vertragspartners. Stornierungen erfolgen nach den gesonderten Bedingungen in Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen.

    3.5 Die Häufigkeit der Rechnungslegung erfolgt wöchentlich. Die Rechnung wird elektronisch übermittelt. Im Fall einer Zustellung in Papierform wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 (+ USt.) für jede Rechnung erhoben.

    3.6 Es obliegt der Zuständigkeit des Vertragspartners, Scandlines jederzeit die gültige E-Mailadresse für die Rechnungsstellungen mitzuteilen.

    § 4 Sicherheit und Zahlungsbedingungen

    4.1 Scandlines behält sich das Recht vor, die Bonität des Vertragspartners prüfen zu lassen, sofern der Vertragspartner nach einer Kreditzahlungsvereinbarung fragt.

    4.2 Die Zahlungsbedingungen lauten generell: 10 Tage netto.

    §5 Buchungen; Umbuchungen

    5.1 Buchungen für Busse sind generell schriftlich an folgende E-Mail-Adresse gruppen@scandlines.com vorzunehmen.

    5.2 Im Allgemeinen wird Scandlines auf Buchungsanfragen binnen 24 Stunden nach Erhalt, die von montags bis freitags bis 12 Uhr eingehen, reagieren und auf Anfragen, die freitags nach 12 Uhr oder am Wochenende eingehen, am folgenden Werktag.

    5.3 Sollte das Busunternehmen eine bereits erfolgte Vorbuchung für eine bestimmte Überfahrt in einer Buchung für eine andere Überfahrt am gleichen oder einem anderen Tag ändern, die bestehende Vorbuchung also kündigen wollen, kommen die für den Tag der neuen Vorbuchung anwendbaren Allgemeinen Beförderungsbedingungen, Allgemeinen Vertragsbedingungen für Busunternehmen, Treibstoffzuschlag, Preis und Rabatte, sofern vorhanden, zur Anwendung; eine Neukalkulation erfolgt basierend auf dem Preis der neu gebuchten Abfahrt und der am Tag der Umbuchung geltenden Rabattvereinbarung. Eine Gebühr für die Stornierung wird für die Umbuchung auf eine andere Abfahrt am gleichen oder einem anderen Tag nicht erhoben. Ziffer 6 findet keine Anwendung.

    5.4 Da die Fähren nur begrenzt Platz haben für Busse und Passagiere, muss das Scandlines Servicecenter über die Gesamtlänge des Busses, inklusive Anhänger, Fahrrad- oder Skiboxen etc. bei der Buchung informiert werden. Spätestens eine Woche vor Abreise muss die Gesamtzahl der Personen im Bus inkl. Fahrer und Führer per E-Mail an das Scandlines Servicecenter bestätigt werden, falls die Gesamtzahl von der ursprünglich gebuchten Anzahl der Personen im Bus abweicht.

    5.5 Nachträgliche Aufträge für zusätzliche Busfahrgäste oder Busanhänger werden erfüllt, sofern es freie Kapazitäten zur betreffenden Abfahrt gibt. Scandlines behält sich das Recht vor, nachträgliche Aufträge für zusätzliche Busfahrgäste abzulehnen.

    5.6 Änderungen der Abfahrtszeiten der Scandlines Fähren bleiben vorbehalten.

    5.7 Scandlines ist berechtigt, im Fall von Verspätungen oder Annullierungen aufgrund von ungünstigen Seeverhältnissen oder Wetterbedingungen, die eine sichere Überfahrt gefährden oder im Fall von außergewöhnlichen Umständen, die eine Überfahrt verhindern, und nicht vermieden werden können, Busreservierungen umzubuchen. Unter den genannten Umständen ist Scandlines berechtigt, Busreservierungen kurzfristig auf alternative Abfahrten der Fähre oder Fährenrouten zu ändern. In solchen Situationen ist das Busunternehmen nicht berechtigt, Entschädigungen von Scandlines zu fordern.

    5.8 Bei ungünstigen Seeverhältnissen oder Wetterbedingungen wie Hoch- und Niedrigwasser, Sturm, Vereisung von oder Eisgefahr für (Einschiffungs- oder Ziel-) Hafen und Seestrecken, bei einem auf sonstigen Gründen beruhendem Ausfall von (Einschiffungs- oder Ziel-) Hafen und Seestrecken, Ereignissen höherer Gewalt, Seuchengefahr, Attentatsdrohung oder beim Ausfall von Schiffen aus anderen Gründen, für die Scandlines nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, behält sich Scandlines das Recht vor, Überfahrten zu streichen.

    5.9 Im Übrigen gelten die Haftungsbedingungen der Ziffer 16 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Busunternehmen der Scandlines Deutschland GmbH. Diese sind www.scandlines.de/bus/bedingungen-und-verordnungen einzusehen.

    §6 Stornierung von Busbuchungen

    6.1 Für Tickets auf der Route Puttgarden–Rødby für einfache Überfahrten, Öresund- und Schweden-Ticket (gilt nicht für 12-Stunden-Öresund-Ticket) sowie 2-Tagesticket werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

    Bis 3 Kalendertage vor Abfahrtstag: Keine Stornierungsgebühr
    Ab 2 Kalendertage vor Abfahrtstag: 75 % des gültigen Ticketpreises
    Bei Nichtanreise oder Stornierung nach Abfahrt: 100 % des gültigen Ticketpreises


    6.2 Für Tickets auf der Route Rostock-Gedser für einfache Überfahrten, Öresund- und Schweden-Ticket (gilt nicht für 12-Stunden-Öresund-Ticket) sowie 2-Tagesticket werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

    Bis 8 Kalendertage vor Abfahrtstag: Keine Stornierungsgebühr
    Ab 7 Kalendertage vor Abfahrtstag: 75 % des gültigen Ticketpreises
    Bei Nichtanreise oder Stornierung nach Abfahrt: 100 % des gültigen Ticketpreises


    6.3 Für 12-Stunden-Öresund-Ticket und 1-Tagesticket auf den Routen Puttgarden-Rødby und Rostock-Gedser werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

    Bis 12:00 Uhr 2 Kalendertage vor Abfahrtstag: Keine Stornierungsgebühr
    Nach 12:00 Uhr 2 Kalendertage vor Abfahrtstag: 75 % des gültigen Ticketpreises
    Bei Nichtanreise oder Stornierung nach Abfahrt: 100 % des gültigen Ticketpreises

     
    6.4 Stornierungen von Busbuchungen müssen bei Scandlines bis 12:00 Uhr eingegangen sein, wenn die Stornierung am selben Tag vorgenommen werden soll. Stornierungen müssen in schriftlicher Form oder per E-Mail an gruppen@scandlines.com gesendet werden.

    6.5 Rabatte können nicht auf Stornierungsgebühren angewandt werden.

    § 7 Bestellung und Stornierung von Gruppenmenüs

    7.1 Scandlines bietet auf folgenden Fährüberfahrten Gruppenmenüs an: Puttgarden-Rødby und Rostock-Gedser. Gruppenmenüs müssen schriftlich beim Scandlines Servicecenter (gruppen@scandlines.com), spätestens 5 Tage vor der Abfahrt bestellt werden, ebenso abweichende Menüwünsche.

    7.2 Die schriftliche Stornierung von bestellten Gruppenmenüs muss beim Scandlines Servicecenter bis 4 Tage vor der Abfahrt kostenlos erfolgen. Bei späteren Stornierungen bzw. bei Nichtanreise wird der Gesamtpreis des bestellten Gruppenmenüs in Rechnung gestellt.

    § 8 Informationen

    8.1 Scandlines informiert generell über Änderungen und Neuigkeiten über die Website www.scandlines.de/bus bzw. mittels elektronischen Newsletter.
    8.2 Es obliegt der Zuständigkeit des Vertragspartners, Scandlines jederzeit die gültige E-Mailadresse für den Empfang solcher Newsletter mitzuteilen.

    § 9 Änderung(en) der Vertragsbedingungen für Busunternehmen

    9.1 Die vorliegenden Vertragsbedingungen für Busunternehmen sind gegenwärtig und bis auf Widerruf
    von Scandlines, gültig.

    9.2 Scandlines behält sich das Recht auf Änderungen der vorliegenden Vertragsbedingungen für Busunternehmen vor und wird dies mittels vorheriger Bekanntgabe gegenüber dem Busunternehmen mitteilen.

    § 10 Kündigung der Rabattvereinbarung

    10.1 Die vorliegende Rabattvereinbarung setzt voraus, dass die in Ziffer 3.3 genannten Kriterien während der gesamten Laufzeit erfüllt werden.

    10.2 Falls die in §10.1 dargelegten Kriterien nicht mehr erfüllt werden, kann Scandlines die vorliegende Rabattvereinbarung mit dem Vertragspartner fristlos kündigen und gegebenenfalls eine neue Rabattvereinbarung anbieten.

    10.3 Des Weiteren gilt, dass die Rabattvereinbarung fristlos gekündigt werden kann, wenn sämtliche oder Teile der Rabattvereinbarung oder der Vertragsbedingungen für Busunternehmen im Widerspruch zum Gesetz stehen.

    10.4 Außerdem kann die Rabattvereinbarung mit dem Vertragspartner jederzeit durch eine der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsersten gekündigt werden.

    10.5 Jede Kündigung der Rabattvereinbarung mit dem Vertragspartner bedarf der Schriftform.

    10.6 Scandlines wird spätestens acht Tage nach der Kündigung der Rabattvereinbarung mit dem Vertragspartner die Endabrechnung vornehmen.

    § 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Hamburg.

    September 2023