Stark steigende Preise haben dazu geführt, dass wir auf einige unserer Tickets einen Treibstoffzuschlag erheben müssen, um die steigenden Kosten teilweise zu decken.

Der Treibstoffzuschlag tritt am 2. Januar 2023 in Kraft und gilt für alle neuen Fährtickets für Autos und Wohnmobile, die ab diesem Datum gebucht werden.

Der Treibstoffzuschlag wird pro Überfahrt auf den Ticketpreis aufgeschlagen. Die Höhe des Zuschlags hängt von der jeweiligen Route ab:

  • Puttgarden-Rødby: EUR 1,50 €
  • Rostock-Gedser: EUR 4 €

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Wenn Sie gerne weitere Informationen erhalten möchten, haben wir nachfolgend zusätzliche Informationen zusammengestellt.

 

FAQ

  • Der Treibstoffzuschlag hilft uns, einen Teil der steigenden Kosten für unseren Fährbetrieb zu decken.

  • Der Treibstoffzuschlag tritt am 2. Januar 2023 in Kraft und gilt für alle Tickets für Autos und Wohnmobile, die ab diesem Datum gebucht werden.

  • Der Treibstoffzuschlag wird auf alle Tickets für Autos und Wohnmobile erhoben, die ab dem 2. Januar 2023 gebucht werden.

  • Der Treibstoffzuschlag gilt pro Überfahrt.

    Das bedeutet, dass der Treibstoffzuschlag beim Kauf eines One-Way-Tickets (z. B. eines Standard- oder Flex-Tickets) einmalig erhoben wird.

    Wenn Sie ein Hin- und Rückfahrtticket kaufen, wird der Treibstoffzuschlag zweimal berechnet, da Sie sowohl hin- als auch zurückfahren.

  • Ja, der Treibstoffzuschlag für Tickets für Autos und Wohnmobile gilt auf unseren beiden Strecken: Puttgarden-Rødby und Rostock-Gedser.

  • Wenn Sie Ihr Ticket vor dem Inkrafttreten des Treibstoffzuschlags gekauft haben, wird Ihnen der Treibstoffzuschlag bei einer Umbuchung nicht berechnet.

  • Lesen Sie alle unsere Konditionen für Tickets.